Neue Spielräume schaffen

Im Wege einer Leasing-Finanzierung können Städte und Gemeinden so gut wie jedes mobile Objekt anschaffen. Auf diese Weise können gerade in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte wichtige Investitionen zum Beispiel in Fahrzeuge und Maschinen getätigt werden, ohne die Kreditlinie zu belasten.

Der häufigste Grund, warum Städte oder Gemeinden sich nicht für Kommunal-Leasing entscheiden, ist, dass diese Finanzierungsform in Ratsbeschlüssen ausgeschlossen wurde - im Einzelfall oder auch im Allgemeinen. Die Gründe für einen Ausschluss sind mangels Datenlage nicht verallgemeinerbar. Wahrscheinlich bestehen Vorbehalte im Bereich der Abwicklung oder auch Fragen des Eigentums. Gleichwohl nutzen viele Gemeinden oder deren angegliederte Unternehmen Leasing dauerhaft, was auf eine hohe Zufriedenheit deutet.

Grundsätzlich eignet Leasing sich für alle Kommunen. Zu berücksichtigen sind aber unter anderem Gemeindeverordnungen, Fragen der Kameralistik oder der Doppik, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung oder auch die Ziele der Maastricht-Verordnung von 1992.

Beim Kommunal-Leasing handelt es sich um eine Leasingart, die auf die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen von Städten, Kreisen und Gemeinden abgestimmt ist. Kommunen können damit in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte die verschiedensten Investitionen rechtzeitig vornehmen, um allen Aufgaben in deren Spektrum gerecht zu werden.

Das Kommunal-Leasing entlastet den öffentlichen Haushalt. Die Anschaffungskosten müssen von der Kommune nicht in dem Jahr des Erwerbs gezahlt werden, sondern die Kosten für das Objekt werden auf die Leasinglaufzeit verteilt. Zudem wird Umsatzsteuer nur für die Leasingrate im jeweiligen Jahr fällig. Das eröffnet einen erweiterten finanziellen Spielraum.

Die Verläufe von Leasingraten können individuell für den einzelnen Vertrag vereinbart werden und lassen sich somit an die jeweilige Liquiditätssituation oder Aufgabensituationen der Kommune anpassen ("Pay-as-you-earn-Effekt"). So werden etwa Raten für Maschinen und Fahrzeuge vornehmlich fällig, wenn sie in Nutzung sind - eine Kostenkongruenz entsteht.

Durch den Abschluss eines Leasingvertrages bilanziert der Leasinggeber das Objekt in seinen Büchern. Städte und Gemeinden können deshalb die monatlich zu zahlenden Leasingraten als Kostenpunkt der Verwaltung angeben. Die Kosten für das Kommunal-Leasing sind transparent und lassen sich leicht zuordnen. Denn mit dem Abschluss des Vertrages sind bereits zu Beginn alle Kosten bekannt, welche mit der Finanzierung des Leasingobjektes im Zusammenhang stehen.

Mit einem Kommunal-Leasing-Vertrag können die Städte und Gemeinden die unterschiedlichsten mobilen Objekte finanzieren. Dazu zählen nicht nur Kraftfahrzeuge wie Pkw, Nutzfahrzeuge, Lkw oder Spezialfahrzeuge wie Polizei-, Feuerwehr-, Müll- und Schneeräumfahrzeuge, sondern auch Büromöbel, Telekommunikationsgeräte, Hard- und Software oder andere Maschinen für die kommunalen Aufgaben.

Die Kreditlinien vieler Städte und Gemeinden können großzügiger eingeräumt sein als im privaten Sektor. Freie Mittel aus Kreditlinien sind jedoch gerade bei unvorhergesehenen Ausgaben Gold wert. Es ist sinnvoll, vorhersehbare Investitionen in die kommunale Ausstattung über Instrumente abseits dieser Linien abzuwickeln.

Die zum Kommunal- und Reinigungstechnikhersteller Hako gehörende Finanzierungsgesellschaft Hako Finance zum Beispiel bietet individuell passende Leasing- und Mietmodelle an. Dazu gehören Sonderfinanzierungsmodelle, die sich an saisonale oder projektorientierte Bedingungen optimal anpassen lassen. Diese Anpassungsmöglichkeit erfüllt die hohen Anforderungen von Kommunen und Gemeinden, zum Beispiel in Hinsicht auf saisonale Einsätze in Sachen Winterdienst oder Grünflächenpflege. Bei der Seasons-Lösung wird etwa die Miete an die jahreszeitlich verschiedenen Einsätze angepasst. Die monatlichen Raten werden abgestimmt auf die Liquidität.

BÜNDELUNG DER KOSTEN

Eine Überlegung wert sind auch All-inclusive-Lösungen, die Finanzierung, Wartung und Versicherung aus einer Hand zusammenfassen. Die Bündelung der meisten denkbaren Kosten hat zur Folge, dass der finanzielle Aufwand für den Fuhrpark jederzeit über die gesamte Laufzeit hinweg kalkulierbar ist.

Flexibilität ist nicht selten ein gewichtiges Argument. Deshalb sind während einer Laufzeit Anpassungen möglich, wenn etwa zusätzliche Geräteanbauten für weitere Einsatzbereiche oder eine passende Versicherung für zusätzliche Sicherheit erforderlich werden.

In Abhängigkeit vom Einsatzzweck ist eine Mietlösung eine gute Alternative zum Leasing. Gerade bei der Miete bestehen viele Möglichkeiten, die Liquiditätssituation der Nutzer abzubilden. Auch wenn andere Großinvestitionen den Gesamthaushalt belasten, kann beispielsweise durch eine niedrigere Rate zu Beginn oder während der Laufzeit auf diese Investitionslage eingegangen werden. Dies kann auch über die Anpassung der Laufzeit erfolgen, da bei der Miete keine Abhängigkeit von AfA-Zeiten gegeben ist.

 

Quelle: der gemeinderat – Das unabhängige Magazin für die kommunale Praxis

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