So gut wie alle großen Autokonzerne haben auf die neuerlichen Entwicklungen und Kritik reagiert und mit heißer Nadel eine Umweltprämie aus der Taufe gehoben. Auch wenn die einzelnen Angebote sehr unterschiedlich ausfallen, so ist das Grundprinzip einfach: Teils kräftige Rabatte für den neuen Wagen, wenn der gebrauchte Diesel verschrottet wird. Erhofft wird sich hierdurch ein Beitrag zur besseren Luftqualität in Deutschland. Alle Angebote sind zeitlich begrenzt, meist bis zum Ende des Jahres.
10.000 Euro für einen neu angeschafften VW Tuareg oder 5.000 Euro für einen Ford Focus. Das sind überzeugende Abschläge für eine Neuanschaffung eines neuen Fahrzeugs. Diese sogenannten Umweltprämien sollen dabei helfen, alte Dieselautos mit niedrigeren Abgasnormen von deutschen Straßen und Autobahnen zu verbannen. In einigen Fällen kommen zusätzliche Prämien vom Staat oder vom Hersteller dazu, wenn man auf besonders umweltfreundliche Fahrzeuge, wie etwa mit Elektro-, Hybrid- oder Erdgas-Antrieb, umsteigt.
Gilt die Umweltprämie auch für Nutzfahrzeuge und Firmenwagen?
Ja. Zwar ist die Auswahl der Neufahrzeuge eingeschränkt aber auch „klassische“ Firmenwagen, wie z.B. der VW Passat oder der Opel Astra, stehen auf der Liste. Die Umweltprämie gilt übrigens auch für Nutzfahrzeuge. Eindeutig bietet das bisher allerdings nur Volkswagen an. Auf der Website des Konzernbereichs Nutzfahrzeuge werden ebenfalls Prämien von bis zu 10.000 Euro für Transporter und Kastenwagen angegeben. Gewerbliche Käufer sind aber ausdrücklich nur angesprochen, sofern sie als „Einzelabnehmer“ zu sehen sind. Als solcher gilt man, bei einer Anschaffung von weniger als zehn Fahrzeugen pro Jahr.
Welche Fahrzeuge können eingetauscht werden?
Bei den meisten Angeboten sind hier Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen 1 bis 4 gemeint (rote, gelbe und grüne Plakette in der Windschutzscheibe). In manchen Fällen sind Fahrzeuge, die nach einem gewissen Datum zugelassen wurden, ausgeschlossen. Auch muss das alte Auto in der Regel mindestens sechs Monate auf den Halter zugelassen sein. Um eine Umweltprämie erhalten zu können, muss das Dieselfahrzeug zertifiziert verschrottet werden. Dies kann grundsätzlich der Händler übernehmen oder aber der Kunde. Wer die Kosten für die Verschrottung trägt, ist noch nicht eindeutig zu sagen.
Obendrauf gibt’s den staatlichen Umweltbonus.
Bereits seit dem vergangenen Jahr ist es zusätzlich möglich, einen sogenannten Umweltbonus zusätzlich zu erhalten. Dieser wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt, wenn ein Auto mit Hybrid- (1.500 Euro) oder E-Antrieb (2.000 Euro) gekauft wird. VW legt seinerseits 1.000 Euro Nachlass beim Kauf eines Erdgasfahrzeugs obendrauf.
Kann ich auch ein Fahrzeug leasen und von den Prämien profitieren?
Sowohl die Umweltprämie der Hersteller als auch der Umweltbonus der Regierung kann voll bei der Leasingfinanzierung abgezogen werden. Leasingkunden können sich also über niedrige Raten freuen, müssen die restliche Kaufsumme nicht auf Anhieb stemmen und können von weiteren steuerlichen Vorteilen profitieren, denn Leasingraten sind in der Regel als Betriebskosten absetzbar.
Leasingbeispiel*
Altes Auto: Audi A4 1.9 TDI, 116 PS Diesel, EZ 2004, Abgasnorm Euro 4, Restwert ca. 6.000 Euro
Neues Auto: Audi A4 1.4 TFSI (Benziner, 150 PS), Abgasnorm Euro 6
Listenpreis | 34.150 Euro |
./. Umweltprämie | 8.500 Euro |
./. Umweltbonus (BAFA) | 0,00 Euro (da kein E-, Hybrid- oder Erdgasfahrzeug) |
./. Händler-Rabatt (10 %) | 3.415 Euro |
Finanzierungssumme | 22.235 Euro (gespart: 11.915 Euro) |
Anzahlung | 5.000 Euro |
Laufzeit | 48 Monate |
Restwert | 15.900 Euro |
Monatliche Leasingrate | 69 Euro |
Darf das neue Auto auch ein Diesel sein?
Auf den Angebotslisten stehen zahlreiche neue Dieselautos mit einer Abgasnorm 6. Gerade Firmen- und Nutzfahrzeuge waren und sind häufig Dieselfahrzeuge, da sie im Regelfall eine hohe Laufleistung haben und somit die höheren Steuern durch einen geringeren Kraftstoffpreis überkompensieren. Bei einer heutigen Entscheidung für einen Diesel werden sich allerdings viele schwertun, denn die Stimmen aus der Politik, die die steuerliche Bevorzugung von Dieselkraftstoff abschaffen möchten, werden lauter. Auch pauschale Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge stehen mitunter im Raum, sodass viele von einer Neuanschaffung eines Diesels zurückschrecken.
Gelten die Prämien auch für Tageszulassungen und gebrauchte Fahrzeuge?
Nach den vorliegenden Informationen können sowohl Tageszulassungen als auch „junge Gebrauchte“ die Umweltprämie erhalten. Bei diesen Fahrzeugen wird allerdings ein Zeitwert von der Prämie abgezogen. Den Umweltbonus erhält man nur bei der Anschaffung eines E-Autos (Erstzulassung), also fallen hier die Tageszulassungen heraus. Selbstverständlich sind auch diese Fahrzeuge über Leasing zu finanzieren.
Gibt der Händler noch Prozente?
Die Umweltprämie wird vom Bruttokaufpreis abgezogen. Weitere Rabatte oder Nachlässe sind möglich und Sache des Autohändlers.
* Vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. Dies ist ein freibleibendes Angebot der abcfinance GmbH.
Hier eine Sammlung nützlicher Links zu dem Thema
www.abcfinance.de/leasing/nutzfahrzeug-leasen.html
https://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/de.html
www.abcfinance.de/leasing/fahrzeugleasing.html