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2024: Gesetzliche Änderungen für Unternehmen

Lesezeit: 5 Min

Das kommende Jahr 2024 hat es schon jetzt in sich: Neben dem 75. Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wird auch der EURO als sogenanntes Buchgeld bereits ein Vierteljahrhundert alt. Zudem darf man sich auf die Sommerolympiade in Paris und die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland freuen. Es gibt allerdings auch unerfreuliche Umstände, die ihre Schatten vorauswerfen: Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zur unrechtmäßigen Umwidmung von Corona-Krediten hat das Bundesfinanzministerium eine Haushaltssperre auf nahezu den gesamten Bundeshaushalt ausgeweitet. Es ist also unklar, inwieweit die eine oder andere Änderung davon beeinflusst werden wird. Hier die bereits beschlossenen gesetzliche Änderungen zur Jahreswende, die man als Unternehmer im Auge haben sollte.

CO2 Preis steigt

Der eigentlich geplante Anstieg des CO2-Preises wurde für das Jahr 2023 infolge des Krieges in der Ukraine vorläufig gestoppt und wird erst zum 1. Januar 2024 wieder steigen. Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist für 2024 damit eine Erhöhung auf 40 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 geplant. 2025 soll der CO2-Preis dann 50 Euro pro Tonne betragen. Darüber hinaus wurden allerdings die Energiepreisbremsen bis Ende April 2024 verlängert. Für kleine und mittlere Unternehmen gelten dabei dieselben Preisbremsen wie für Privathaushalte. Für die energieintensive Industrie sowie für Krankenhäuser gelten gesonderte Regelungen.Spoileralarm:Wirtschaftsminister Robert Habeck befürchtet nach dem Karlsruher Haushaltsurteil deutlich stärkere Auswirkungen auf die Energiepreise. Seiner Ansicht nach gefährde das Urteil auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem die Energiepreisbremsen gezahlt werden. Hier gilt es also abzuwarten.

Rund um die Steuer

Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Neuerungen im Steuerrecht in Kraft. Unter anderem sind auch Maßnahmen geplant, die für Wachstum in der Wirtschaft sorgen und Unternehmen entlasten sollen. Mit dem Regierungsentwurf „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen“ ist hier ein großes Paket verschiedener steuerlicher Maßnahmen auf dem Weg. Natürlich gibt es wie fast jedes Jahr auch geänderte Werte in der Lohnbuchhaltung: Anhebung des Grundfreibetrags, Anhebung des Kinderfreibetrags und geänderte Werte in der Sozialversicherung. Hier und hier gibt es Überblicke der wichtigsten geplanten Maßnahmen.

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn soll am 1. Januar 2024 bundesweit um 41 Cent angehoben werden. So lautet der Vorschlag der Mindestlohnkommission. Bundesarbeitsminister Heil kündigte an, die Bundesregierung werde die Empfehlung umsetzen. Der Mindestlohn liegt dann in allen Branchen bei 12,41 Euro pro Stunde. In einem weiteren Schritt steigt er Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro. Von der Anhebung des Mindestlohns profitieren in Deutschland rund sechs Millionen Beschäftigte. Auch auf Minijobs hat dies Auswirkungen. Alle Infos dazu hier.

Blackbox fürs Auto wird Pflicht

Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 über einen Event Data Recorder (EDR) verfügen. Betroffen sind damit PKW und für die Güterbeförderung vorgesehene Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 2,3 Tonnen. Dieser Recorder ist meist im Airbag-Steuergerät verbaut und liefert relevante Daten für die Zeit kurz vor und nach einem Unfall. Der EDR zeichnet immer auf, die Daten werden aber verworfen, wenn es zu keinem Unfall kommt. Die Speicherung der Daten erfolgt außerdem ausschließlich im Fahrzeug. Videoaufnahmen fertigt der EDR nicht an. Für weitere Fahrzeugklassen kommt die EDR-Pflicht zum 7. Januar 2026 bzw. 7. Januar 2029.

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