Nach Ablauf der Zinsbindung müssen die Konditionen, zu denen die Restschuld weiterfinanziert wird, grundsätzlich neu verhandelt werden. Das gilt auch für den Fall, dass die Anschlussfinanzierung mit dem derzeitigen Finanzpartner fortgeführt wird. Manche Quellen im Internet vermitteln den Eindruck, dass es vorteilhaft sei, beim bisherigen Finanzpartner zu bleiben. Ob das aber wirklich stimmt, bedarf eines genauen Blicks, denn die Vorteile liegen eigentlich zunächst auf Seiten des Kreditgebers:
Sein Aufwand der Kreditprüfung ist geringer, da üblicherweise viele notwendige Unterlagen schon vorliegen. Außerdem hat er ein geringeres Risiko, da er die Zahlungsmoral des Schuldners aus eigener Erfahrung beurteilen kann, und eine komfortable Besicherung hat: Die Höhe einer eingetragenen Grundschuld im Grundbuch der Immobilie bezieht sich meist auf Beginn der Finanzierung. Die Restschuld ist in der Regel deutlich geringer. Diese Vorteile kann man in der Verhandlung um neue Konditionen durchaus einbringen.
Was natürlich immer hilfreich ist, ist ein Gegenangebot von einem Wettbewerber. Das kann den Verhandlungspartner dazu bewegen, dem Kreditnehmer noch ein paar Basispunkte entgegenzukommen. Am besten und schnellsten erhält man diese bei Kreditvermittlern, wie etwa der INTERHYP.