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Flottenaustauschprogramm: Alles über die neue LKW-Abwrackprämie

Lesezeit: 3 Min

Mit dem LKW-Flottenaustauschprogramm legt die Bundesregierung nun eine neue Förderung in Form einer Abwrackprämie vor, die CO2-Emissionen senken soll und nebenbei als Wachstumsbeschleuniger dient. Darüber hinaus soll mit der neuen Förderrichtlinie auch die Verkehrssicherheit erhöht werden. Gefördert wird dabei die Anschaffung von fabrikneuen LKWs mit bis zu 15.000 €. Hier die Details!

Was wird gefördert?

Die Förderung basiert auf den Beschlüssen der sogenannten „konzentrierten Aktion Mobilität – KAM“, die sich dem langfristigen Strukturwandel in der deutschen Automobilindustrie widmet.
Gefördert wird die Anschaffung fabrikneuer LKWs, die die Anforderungen an die aktuelle Abgasstufe EURO VI erfüllen oder elektro- bzw. wasserstoff-betrieben sind. Das Neufahrzeug muss zudem der Fahrzeugklassen N2 oder N3 entsprechen und über eine zulässige Gesamtmasse von wenigstens 7,5 Tonnen verfügen.
Wichtig zur Erfüllung der Förderrichtlinie: Gleichzeitig muss die Verschrottung eines alten LKW der Abgasstufen EURO 0 bis EURO V/EEV erfolgen. Darüber hinaus gibt es eine weitere Förderung von bis zu 5.000 € (höchstens 60 % der Anschaffungskosten) für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie – also beispielsweise Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger oder aerodynamischer Bauteile. Ein weiterer Faktor, der die Verkehrssicherheit erhöhen soll: Der neue LKW muss über einen Abbiegeassistenten verfügen.

Was bedeutet das für den alten LKW?

Auch die Verschrottung des alten LKW bringt einige Voraussetzungen mit sich: Der LKW muss für gewerbliche Zwecke genutzt werden und mindestens zwölf Monate vor der Verschrottung in Deutschland zugelassen gewesen sein. Die Verschrottung darf erst nach der Antragstellung erfolgen. Dies meint im Übrigen die ordnungsgemäße Verwertung nach den Anforderungen für die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung gemäß der Altfahrzeug-Verordnung.

Kombinierbar mit Leasing

Was den Anreiz der Förderung, die seit Januar 2021 gilt, für viele Unternehmer und Speditionen weiter erhöht: Die Anschaffung kann als Eigentum oder im Wege eines Leasingvertrages (LKW-Leasing) erfolgen. Dies kommt den Bedürfnissen vieler Unternehmen sehr entgegen – schätzen diese doch die steuerlichen Vorteile einer Finanzierung aus den laufenden Einnahmen. Das Neufahrzeug muss dabei mindestens über 24 Monate im Eigentum des Antragstellers verbleiben respektive über die gleiche Zeit geleast werden.

Weitere Voraussetzungen

Das Förderprogramm sieht vor, dass das neue Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgerüstet sein muss. Ist dies weder bei der Auslieferung durch den Erstausrüster, noch im Zuge der Nachrüstung möglich, ist dies bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen für die Förderung unschädlich.

In diesem Sinne: Wer sich zum Beispiel als Spediteur oder Unternehmer mit dieser Förderung an E-Mobilität oder alternativen Antrieben versuchen möchte, oder nun den richtigen Ansatzpunkt für einen Flottenaustausch gekommen sieht – ist mit diesem Programm bestens bedient. Natürlich steht Ihnen abcfinance dann als Partner auf Augenhöhe und reichlich Erfahrung mit den richtigen Finanzierungsangeboten zur Seite. Gute Fahrt!

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