US-Wahl, Ampel-Aus und Neuwahlen: Man kann schon sagen, dass es das Jahr 2024 wirklich in sich hatte. Und selten war es so schwierig, verlässliche Voraussagen für das kommende Jahr zu treffen. Dennoch gibt es eine Reihe von gesetzlichen Änderungen, die bereits beschlossen sind und ab dem kommenden Jahr 2025 gelten werden. Hier der Überblick zu den wichtigsten Änderungen - entweder zum inneren Abhaken oder zur schnellen Nachjustierung!
Gesetzliche Änderungen ab 2025 – das ändert sich für Sie!
Bürokratieentlastung
Das nunmehr vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) tritt 2025 in Kraft und soll Unternehmen durch verschiedene Maßnahmen bürokratisch entlasten. Dazu gehören die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht sowie der Abbau von Melde- und Informationspflichten. Zudem sollen auch weitere digitale Prozesse eingeführt werden, um den administrativen Aufwand zu minimieren und die Effizienz zu steigern. Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die Senkung der Bürokratiekosten, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen soll. Letztlich wird die Vereinfachung der Verwaltungsprozesse auch als Anreiz dienen, um Innovationen und Investitionen zu fördern, die langfristig das Wachstum unterstützen können.
CO₂-Preiserhöhung
Im kommenden Jahr 2025 wird die CO₂-Bepreisung angehoben, was zu höheren Kosten für Unternehmen führen kann, die fossile Brennstoffe nutzen. Der Preis steigt von aktuell 45 Euro pro Tonne CO₂ auf 55 Euro pro Tonne und wird im übernächsten Jahr 2026 bis zu 65 Euro pro Tonne kosten. Die Maßnahme ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, den CO₂-Ausstoß zu verringern und umweltpolitische Ziele zu erreichen. Das heißt: Unternehmen, die stark von fossilen Energien abhängig sind, sollten sich auf steigende Kosten vorbereiten und Strategien zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes entwickeln, um Kosten zu sparen und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Beispielsweise können Investitionen in erneuerbare Energien oder die Verbesserung der Energieeffizienz helfen, die negativen finanziellen Auswirkungen der höher bewerteten CO₂-Emissionen zu minimieren. Unternehmen sollten auch prüfen, wie sie ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren können, um langfristig von etwaigen Fördermaßnahmen und steuerlichen Erleichterungen zu profitieren. Dies könnte zudem die Wettbewerbsfähigkeit auf einem zunehmend nachhaltig orientierten Markt stärken.
Anpassungen bei Minijobs
Mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2025 wird die Verdienstobergrenze für Minijobs angepasst. Geringfügig Beschäftigte können dann bis zu 556 Euro monatlich verdienen – ein Anstieg gegenüber der bisherigen Grenze von 538 Euro. Arbeitgeber müssen sich darauf einstellen, Löhne entsprechend anzupassen und die Budgetierung für geringfügig Beschäftigte zu überdenken. Die Anpassung der Verdienstobergrenze bietet auch erweiterten Spielraum für Unternehmen, um Personal flexibel und kosteneffizient einzusetzen. Unternehmen sollten dabei auch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Auge behalten, um den administrativen Aufwand im Sozialversicherungsbereich minimal zu halten.
E-Rechnung wird 2025 Pflicht
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und GoBD-konform verarbeiten können. Diese E-Rechnungspflicht zielt darauf ab, künftig die Effizienz und Transparenz im Rechnungswesen zu steigern und gleichzeitig den Aufwand für Papierbelege durch das elektronische Format zu reduzieren. Sie betrifft sowohl den Empfang als auch die Ausstellung von Rechnungen im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen und auch kleinere Betriebe müssen auf digitale Lösungen umstellen.
Die E-Rechnungspflicht bringt dabei nicht nur administrative Vorteile mit sich, sondern kann auch die Fehleranfälligkeit vermindern und die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen verbessern. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig über die technischen Anforderungen informieren und gegebenenfalls in entsprechende erforderliche Softwarelösungen investieren, um den reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Aber: Natürlich gibt es auch hier Übergangsfristen und erst ab dem 1. Januar 2028 sind dann alle Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden. Inwieweit welche Fristen einzuhalten sind, beantwortet dabei am besten der Steuerberater.
Änderungen in der Kleinunternehmerregelung
Ab 2025 ändern sich die Umsatzgrenzen für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung in Deutschland. Konkret dürfen Unternehmen im vorangegangenen Kalenderjahr dann einen Umsatz von bis zu 25.000 Euro erzielt haben, während der prognostizierte Umsatz im laufenden Jahr bis zu 100.000 Euro betragen kann. Diese Anpassung ist besonders vorteilhaft für wachsende Kleinunternehmen, die bisher knapp über den alten Schwellenwerten lagen und möglicherweise mit zusätzlichen steuerlichen Verpflichtungen konfrontiert waren.
Darüber hinaus könnte die Erhöhung der Umsatzgrenzen dazu führen, dass mehr Unternehmen von administrativen Vereinfachungen profitieren, indem sie keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen ausweisen müssen. Unternehmen, die am oberen Limit der bisherigen Regelung operieren, sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Wachstumsstrategien anzupassen und gleichzeitig Kosten- sowie Verwaltungsvorgänge zu optimieren.
Neue Pflichten beim Nachhaltigkeitsbericht
Ab 2025 müssen größere Unternehmen erweiterte Nachhaltigkeitsberichte nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erstellen. Diese Verpflichtung betrifft besonders jene Unternehmen, die schon zuvor verpflichtet waren, CSR-Berichte zu erstellen. Diese intensivere Form der Berichterstattung erfordert nun, dass Unternehmen detailliertere Daten zu den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit dokumentieren. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsleistung messbar zu machen und Fortschritte sichtbar darzustellen, um den Ansprüchen von Investoren, Verbrauchern und Gesetzgebern gerecht zu werden.
Unternehmen müssen deshalb rechtzeitig damit beginnen, interne Prozesse und Systeme anzupassen, um die zusätzlichen Berichtspflichten effizient erfüllen zu können. Dies könnte die Integration fortgeschrittener Analysetools und die Qualifikation von Personal umfassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen präzise und zeitnah erfasst und aufbereitet werden.
Fazit
Das kommende Jahr wird sehr spannend, so viel darf man ohne Gefahr der Falschaussage vorhersagen. Allerdings können viele Veränderungen nicht nur eine Herausforderung sein – sie bergen auch immer den Keim einer Chance in sich. Und gerne bleiben wir dabei auch in anspruchsvollen Zeiten Ihr finanzieller Fels in der Brandung.