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Gesetzliche Änderungen: Das bringt das Jahr 2022

Lesezeit: 5 Min

Gerade in der aktuellen Pandemie hat der deutsche Mittelstand seine Fähigkeit, effektiv auf plötzliche Veränderungen zu reagieren, erneut sehr eindrucksvoll demonstriert. Doch darüber hinaus gibt es auch den Klimawandel nebst Energiewende, die notwendige Digitalisierung und das politische Tagesgeschäft. Somit warten im neuen Jahr 2022 auch einige geplante Veränderungen auf Unternehmen und Verbraucher. Hier ein Überblick!

Elektronische Krankmeldung: Stück für Stück digitaler

Ab dem 1. Juli 2022 wird der „gelbe Schein“ ein weiteres Stück digitaler, denn ab diesem Datum stellen Krankenkassen dem Arbeitgeber digitale Krankmeldungen zur Verfügung. Seit Oktober 2021 werden die Krankmeldungen bereits von Ärzten digital an die Krankenkassen übermittelt. Darüber hinaus muss der Arzt allerdings weiterhin ganz oldschool einen gelben Schein aushändigen. Für die Akten – oder die Ablage.

CO2-Abgabe: Kraftstoffpreise steigen

Die Kraftstoffpreise sind nur äußerst selten ein Fall für die Vergnügungssteuer und erst recht nicht in den vergangenen Wochen und Monaten. Dieser Zustand wird sich auch im kommenden Jahr weiter zuspitzen, denn zum 1. Januar 2022 tritt zusätzlich die nächste Stufe der CO₂-Abgabe in Kraft. Pro Tonne CO₂ sind dann 30 Euro fällig und das verteuert Treibstoff enorm: Beim Benzin werden 8,4 Cent pro Liter aufgeschlagen, beim Diesel sind es 9,5 Cent pro Liter. Tipp: Wer diese Entwicklung mit dem Leasing eines E-Autos abfedern möchte, findet hier effektive und steuerlich attraktive Lösungen. Auch unser Artikel im abcfinance Magazin zu den Erfahrungen mit dem E-Auto ist zu empfehlen!

EEG-Umlage sinkt: Was macht der Strompreis?

Der bald ehemalige Bundeswirtschaftsminister kündigte bereits an, die EEG-Umlage von derzeit 6,5 Cent auf 3,72 Cent zu senken, was den Strompreis um durchschnittlich 11 Prozent sinken lassen dürfte. Großes ABER: Im Zuge der Ampelkoalition, ist noch nicht abzusehen, wie die Politik den Strompreis beeinflussen wird. Jedenfalls soll die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis so schnell wie möglich beendet werden, wie es in einem gemeinsamen Papier der drei Parteien heißt. Wie es also langfristig mit dem Strompreis weitergeht, sieht man, wenn das Licht angeht. Von der Ampel versteht sich.

Geschafft: Atomausstieg

Die Reaktorkatastrophe von Fukushima jährte sich 2021 zum zehnten Mal – genau das Zeitfenster, das sich die Bundesregierung für den Atomausstieg gegeben hat. Die drei jüngsten Anlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 werden nun spätestens Ende 2022 abgeschaltet. Daran dürfte sich auch mit der Ampelkoalition, sofern sie denn kommt, nichts ändern. Somit dürften erneuerbare Energien im kommenden Energiemix immer wichtiger werden. Tipp für Unternehmer, die hierbei wirtschaftlich, fortschrittlich und steuerlich begünstigt vorgehen wollen: PV-Anlagen-Leasing!

Ein Klassiker: Das Porto wird teurer

Die ganze Welt wird immer digitaler - doch die analoge Post hält an einem beliebten Dauerbrenner fest: die Porto-Erhöhung. Kurz gesagt, werden dadurch alle Briefformate um 5 Cent teurer und die Postkarte sogar um 10 Cent auf jetzt 70 Cent. Die Preiserhöhung erfolgt im Übrigen aufgrund der gestiegenen Kosten bei sinkenden Sendungsmengen. Eine Preiserhöhung bei sinkender Beliebtheit also. Eine nachgerade revolutionäre Strategie, die im Mittelstand bestimmt kaum Nachahmer finden wird.

Neues Körperschaftsteuerrecht: Option für den Mittelstand?

Bereits am 30.06.2021 wurde dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts zugestimmt, das am 01. Januar 2022 in Kraft tritt. Damit können Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab 2022 optional wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden. Ziel ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere von mittelständischen Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft. Ob sich die Umstellung lohnt, weiß im Einzelfall der Steuerberater.

Neue Typklassen: Wird Ihr Auto teurer?

Auch im Jahr 2022 veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV die neuen Typ- und Regionalklassen für die aktuellen Automodelle. In der Konsequenz gelten für mehr als sieben Millionen Autofahrer künftig höhere Typklassen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und ca. 4,3 Millionen profitieren sogar von der Neueinstufung. Für etwa 30,3 Millionen (fast drei Viertel) ändert sich nichts. Spoileralarm: In der Regel kosten große Autos mehr - das Model S von Tesla wird beispielsweise deutlich um vier Stufen auf 23 hochgestuft. Die Skala geht bis 25 Stufen. Einen guten Überblick gibt es hier.

Letzte Frist endet: Registrierkassenpflicht

Seit dem Kassengesetz aus dem Jahre 2018 hatte die gute alte Registerkasse bereits ausgedient. Nicht nur die Bonpflicht war hierbei ein problematisches kleines Extra an Bürokratie für den Mittelstand. Nun endet am 31.12.2022 die letzte Übergangsfrist für Betriebe, die nicht aufrüstbare Altkassen zwischen dem 26. November und 31. Dezember 2019 gekauft haben und die den gesetzlichen Anforderungen vom 1. Januar 2017 entsprechen. Dann klingelt hoffentlich überall die Kasse ­– aber eine neue.

Pfändungsschutz: Der Hund darf bleiben!

Zum Jahresbeginn 2022 erweitert sich auch die Liste der unpfändbaren Gegenstände, die jeder besitzen darf. Damit sind dann künftig die Gegenstände aller mit dem Schuldner im selben Haushalt lebenden Personen vor einer Pfändung geschützt sind. Und: Es wurde die "Unpfändbarkeit von Haustieren" hinzugefügt. Inwieweit dies Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung haben wird und ob die Pfändung des Haushunds, der Katze oder des edlen Koi-Karpfens zur gängigen Praxis deutscher Gerichtsvollzieher bei Insolvenzen gehört, war zu Redaktionsschluss nicht bekannt. 

B2C: Kündigungsbutton für Verbraucherverträge wird Pflicht

Eine wichtige Änderung für den B2C-Markt tritt ab 1. Juli 2022 in Kraft. Dann wird ein Kündigungsbutton Pflicht, der leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein muss. Die Maßnahme ist Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge. Ein Großteil der Verordnungen ist bereits im Oktober 2021 in Kraft getreten. Seitdem können zum Beispiel Strom- und Gasverträge nicht mehr ausschließlich über das Telefon abgeschlossen werden.

Stabil und verlässlich: abcfinance bleibt Mittelstandspartner Nr.1!

Auch dies ist amtlich: Egal, was sich in diesen unruhigen Zeiten ändert – abcfinance bleibt mit attraktiven Finanzierungslösungen der verlässliche Partner des Mittelstands. Mit über 45 Jahren Erfahrung stehen wir Ihnen auch 2022 wie gewohnt mit Leasing, Factoring und Absatzfinanzierung zur Seite. Versprochen!

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