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Gesetzliche Änderungen: Das bringt das Jahr 2023

Lesezeit: 5 Min

In diesen Zeiten von anstehenden und geplanten Änderungen zu schreiben, mag wie Hohn klingen. Ist doch spätestens seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg unser Alltag geprägt von sich ständig ändernden Rahmenbedingungen und neuen Herausforderungen. Nichtsdestoweniger gibt es darüber hinaus auch eine Reihe von gesetzlichen Änderungen, die im kommenden Jahr anstehen und viele Unternehmen betreffen. Sozusagen die Pflicht zu der Kür dieser anspruchsvollen Zeiten. Hier also die Highlights für das kommenden Jahr 2023!

Weniger Härten: Inflationsausgleichsgesetz

Zu Beginn bleiben wir mit dem Inflationsausgleichsgesetz notgedrungen noch etwas vage, denn hier ist durchaus noch Bewegung im Spiel: Zum 1. Januar ist zurzeit eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 EUR auf 10.632 EUR vorgesehen. Die sogenannten Tarifeckwerte sollen entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben werden. Das bedeutet, dass der Spitzensteuersatz im kommenden Jahr erst bei 61.972 statt 58.597 EUR greifen soll. Die Tarifeckwerte zur sogenannten "Reichensteuer" werden dabei unverändert beibehalten. Auch der Kinderfreibetrag soll für jeden Elternteil rückwirkend im Jahr 2022 von 2.730 EUR auf 2.810 EUR und dann im Jahr 2023 von 2.810 EUR auf 2.880 EUR angehoben werden.

Mögliche Änderung bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (eAU)

Für den 01. Januar war eine Änderung für Arbeitnehmer in Sachen der Krankschreibung geplant. So sollte der klassische Krankenschein entfallen und durch eine Digitale Benachrichtung an den Arbeitgeber ersetzt werden - aktuell ist die genaue Umsezung aber unklar.

Zukünftig soll aber die Krankenkasse die Krankmeldung digitalisiert an den Arbeitgeber weiterleiten. Dies sollte eigentlich bereits seit Juli 2022 der Fall sein, wurde allerdings durch Corona und Probleme in der Testphase verschoben. Die Anfrage der Arbeitnehmerdaten bei der Krankenkasse setzt dabei ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder systemuntersuchtes Zeiterfassungssystem voraus. Das e-AU-Verfahren - wie der neue Vorgang heißt - kann auch über systemgeprüfte Ausfüllhilfen der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden.

Neues Transparenzregister: Letzte Frist erreicht

Bereits seit 2021 ist das Geldwäschegesetz (GwG) durch das neue Transparenz- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) ergänzt worden, das dem Namen entsprechend Geldwäsche und Terrorfinanzierung verhindern soll. Damit ist nun für deutlich mehr Unternehmen die Verpflichtung verbunden, aktiv Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen bereit zu stellen. Für die verpflichtende Meldung gibt es Übergangsfristen, deren Ablauf man nicht verpassen sollte. Denn: Spätestens ab dem 1. Januar 2023 müssen nun alle wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens (außer einer GbR) im Vollregister gemeldet sein.

Weitere Änderungen werden wirksam: EEG

Die Neufassung des EEG ist im Rahmen des Osterpakets bereits beschlossen wurden – allerdings gilt der Großteil erst ab Januar 2023. Eine wichtige Änderung der Neufassung sind höhere Vergütungssätze vor PV-Anlagen zur Volleinspeisung. Hier die Details sowie weitere Highlights im Überblick:

  • Es gelten erhöhte Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz für PV-Anlagen, die nach dem 30.07.2022 in Betrieb genommen wurden.
  • Spezielle höhere Vergütungssätze für Solaranlagen zur Volleinspeisung.
  • Die Absenkung der Vergütungshöhe wird bis Anfang 2024 ausgesetzt.
  • Für Anlagen bis 25 kWp entfällt die technische Vorgabe, dass nur höchstens 70 Prozent der Nennleistung einer Anlage in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.
  • Auch PV-Anlagen auf Garagen, Carport oder im Garten werden gefördert.

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Volle Transparenz: Das Whistleblower Gesetz

Sogenannte Whistleblower sollen zukünftig mehr Schutz genießen, wenn sie Verstöße von Unternehmen gegen geltendes EU-Recht melden. Die Unternehmen sollen daher Kanäle einrichten, um die Meldung der Verstöße sicherzustellen. Am 27. Juli 2022 hat das Bundeskabinett hierzu einen Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen und im Bundestag beraten. Das Gesetz könnte damit im Dezember 2022 in Kraft treten. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden. Hier gilt es die Augen und Ohren zur Umsetzung offen zu halten.

Voll digital: Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Ab dem 1. Januar 2023 ist die elektronisch unterstützte Buchprüfung - kurz euBP - verpflichtend vorgeschrieben. Bei dieser geht es darum, digitalisierte Daten der Entgeltabrechnung im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung auszuwerten. Dies wird alle vier Jahre durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob im Rahmen der Entgeltabrechnung Umlagen und Abgaben richtig abgeführt wurden und den Meldepflichten nachgekommen wurde. Hierbei geht es insbesondere um Beiträge zur Sozialversicherung und die Umlagen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie dem Mutterschaftsgeld.

Lückenlos: Das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Mit dem deutschen Lieferkettengesetz sollen die Bedingungen aller Beteiligter einer Lieferkette verbessert werden. Ab 2023 gilt das Gesetz zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen – also rund 900 Unternehmen in Deutschland. Ab 2024 wird das Gesetz dann auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen ausgeweitet.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen dabei zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Umgesetzt wird das Gesetz durch das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA).

Hierfür wird die Behörde mit effektiven Durchsetzungsinstrumenten und weitgehenden Kontrollbefugnissen ausgestattet. Das Amt kann Geschäftsräume betreten, Auskünfte verlangen und Unterlagen einsehen sowie Unternehmen auffordern, konkrete Handlungen zur Erfüllung ihrer Pflichten vorzunehmen und dies durch die Verhängung von Zwangsgeldern durchsetzen.

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Wie auch immer sich diese unruhigen Zeiten weiterentwickeln – abcfinance bleibt mit attraktiven Finanzierungslösungen der verlässliche Partner des Mittelstands. Mit über 45 Jahren Erfahrung stehen wir Ihnen auch 2023 wie gewohnt mit Leasing, Factoring und Absatzfinanzierung zur Seite. Versprochen!

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