Die Grundsteuer ist bereits seit Zeiten Robin Hoods ein beliebter Zankapfel und kann offenbar auch in einer hoch modernen Welt noch nicht zufriedenstellend ausgestaltet werden. Mit der jüngst vorgestellten Reform verspricht Bundesfinanzminister Olaf Scholz zwar, dass die Steuerzahler am Ende „insgesamt“ nicht höher belastet würden – aber dies bezweifeln viele. Insbesondere der Mittelstand macht sich große Sorgen.
Grundsteuerreform: Die Sorgen des Mittelstands
In einer zivilisierten Gesellschaft werden Konflikte nicht mehr mit Pfeil und Bogen gelöst – man bemüht lieber das Bundesverfassungsgericht. So erklärte selbiges am 10. April 2018 die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte für verfassungswidrig und forderte eine Neuregelung bis Ende 2019. Der Gesetzgeber wurde dazu verpflichtet, auch die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Immobilien bei der künftigen Besteuerung zu berücksichtigen. Keine leichte Aufgabe für den zuständigen Finanzminister, wenn er dabei niemanden benachteiligen will. Bei dem Modell, auf das sich Scholz und Länderfinanzminister einigen konnten, besteht nur ein Makel: Auch dieses wird bereits vereinzelt für verfassungswidrig gehalten. Zudem ist es höchst kompliziert, da neben den durchschnittlichen Nettokaltmieten und dem Baujahr auch ein sogenannter Bodenrichtwert zur Ermittlung herangezogen würde – und genau hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Gemeinden und Ländern.
Auf dem Rücken des Mittelstands
Es verwundert nicht, dass der Mittelstand bei den zurzeit vorliegenden Entwürfen große Verwerfungen auf sich zukommen sieht. Bei einer Umfrage des Bundesverbands mittelständischer Wirtschaft (BVMW) unter 1005 Mittelständlern gaben ganze 83 Prozent der Befragten an, dass sie sich bei der Neuregelung über Mehrbelastungen Sorgen machen – insbesondere da die einzelnen Länder reichlich Spielraum bei der Ausgestaltung hätten. Hintergrund: Schon jetzt ist der von den Gemeinden individuell festgelegte Grundsteuerhebesatz ein beliebtes Mittel, um chronisch klamme Kassen zu füllen. Die Bandbreite der Grundsteuerhebesätze deutscher Gemeinden reicht dabei von 0 bis zu sagenhaften 910 Prozent. Mit dem neuen Modell der Bodenrichtwerte ist da wenig Entlastung zu erwarten, sorgt diese Steuer doch allein in 2018 für fast 14 Milliarden Euro Steuereinnahmen. Da deutsche Unternehmen bis zu 37 Prozent der gesamten Grundsteuerlast tragen, sehen Wirtschaftsverbände die Reform nun verständlicherweise mit Sorge. Allein schon der enorme bürokratische Aufwand einer Wertberechnung durch das Sachwerteverfahren würde die Mehrbelastung für Mittelständler deutlich erhöhen. Kurzum: Keine guten Signale für das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Bleibt zu hoffen, dass die Länder bei der weiteren Ausgestaltung ein offenes Ohr für den Mittelstand hat.
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