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Insolvenzen in 2024: Alles über Zahlungsunfähigkeit bei Kunden und Lieferanten

Lesezeit: 15 Min

Auch das Jahr 2024 startet, wie es in den vergangenen Jahren mit Corona und der Energiekrise bereits Gewohnheit geworden ist: Insolvenzverfahren jagt Insolvenzverfahren und der Druck auf den Mittelstand wird immer höher. Für viele Unternehmen und Gläubiger mit wackeligen Schuldnern stellt sich damit die Frage, wie man mit den Themen „Insolvenzen bei Partnern“ und Zahlungsunfähigkeit umgeht. Hier ein Überblick. 

Insolvenzwelle: Die blanken Zahlen

Es sieht ernst aus, egal wohin man blickt: So gab es im vergangenen Januar, Februar und März bereits deutlich mehr Unternehmensinsolvenzen als in den Vergleichsmonaten des Vorjahres, wie man in den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen nachlesen kann. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Wichtig: Die gebündelten Zahlen von Destatis betrachten die Regelinsolvenzen – also inklusive der gesamtwirtschaftlich weniger relevanten Gruppe der Kleinunternehmer sowie Einzelunternehmer und Selbstständige. Allerdings vermeldet auch der IWH-Insolvenztrend im Segment der reinen Personen- und Kapitalgesellschaften im März ein Rekordniveau, das den Spitzenwert aus dem Februar nochmals um 9% übertrifft und um 35% höher liegt als im März 2023. Wenig ermutigend: Auch die Nachbarn in Österreich kämpfen mit vergleichbaren Zahlen

Gründe für die Insolvenzwelle

Laut Studie haben Unternehmen in Deutschland auch nach Überwindung der Pandemie mit einer Reihe von Herausforderungen zu kämpfen, die zu den hohen Insolvenzfällen führen. Diese sind in Kürze:

  • Wirtschaftliche Verlangsamung, global und regional, mit unterdurchschnittlichen BIP-Wachstumsraten. Zusätzlich verschärfen hohe Betriebs- und Energiekosten, Lohnwachstum und Lieferkettenprobleme die Situation. 
  • Wachsende Unsicherheit durch geopolitische Verwerfungen und einen risikoreichen Wahlkalender erschwert Prognosen und mittelfristige Strategien. 
  • Hohe Kreditkosten mit entsprechendem Druck auf die Gesamtrentabilität.
  • Postpandemischer Anstieg der Unternehmensgründungen mit entsprechend erhöhter Insolvenzrate in der aktuellen Belastungsprobe. 
  • Schwache Nachfrage in Sektoren wie Bauwesen, Gastgewerbe, Transport sowie Groß- und Einzelhandel. 

Somit: Die Herausforderungen der aktuell hohen Zahlen ist für viele Unternehmen ein Risikofaktor in der Zusammenarbeit mit Partnern, so dass man die Rahmenbedingungen im Umgang mit insolventen Firmen kennen sollte.

  • Informationen über eine Wirtschaftsauskunftei
  • Vorauskasse, Anzahlung oder angemessene Zahlungsraten 
  • Bankbürgschaften
  • Warenkreditversicherungen
  • Eigentumsvorbehalte
  • Sicherungsübereignungen
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Drohende Insolvenz bei Lieferanten? 

Komplexer und gefährlicher ist allerdings zumeist die Insolvenz eines Lieferanten. Dies kann im Ernstfall das eigene Unternehmen in die Insolvenz treiben, wenn dadurch die Produktion ins Stocken gerät. Dies war auch der Fall, als beim ersten Lockdown unter anderem internationale Lieferungen ausfielen und damit die Supply Chain vieler Unternehmen durcheinanderbrachte. Handlungsempfehlung hier: Immer einen alternativen Zulieferer in der Hinterhand haben. Sucht man diesen erst nach dem Insolvenzantrag oder wenn der Lieferant zahlungsunfähig ist, dürfte es meist zu spät sein. Da aber in der aktuell angespannten Lage auch die Insolvenz eines Schlüsselkunden bedrohlich sein kann, sollte man als Gläubiger die Warnsignale kennen.

Welche Warnsignale für drohende Insolvenzverfahren gibt es?

Sie haben den Verdacht, dass einer Ihrer Kunden oder Lieferanten in finanziellen Schwierigkeiten steckt oder ein Insolvenzverfahren droht? Hier eine Checkliste, ob es erste Anzeichen einer Insolvenz gibt. Dabei macht die Anhäufung von Symptomen das Drama: Je öfter sie nicken, desto schlimmer ist es. 

Zahlungsunfähig: Was tun, wenn's brennt?

Ist ein Schuldner insolvent, stellt sich die Frage, ob offene Rechnungen bezahlt und anstehende Lieferungen erfüllt werden. Zugleich sollte man zuletzt eingegangene Zahlungen hinterfragen, da hier ggf. eine Anfechtung der Zahlung durch den Insolvenzverwalter nach §§ 130 ff. InsO droht. Der erste Schritt sollte jetzt im eigenen Interesse in der Kontaktierung Ihres Rechtsbeistandes bestehen – denn die folgenden Schritte sind für den Gläubiger juristisch relevant. Direkt danach ist das offene Gespräch mit dem Kunden oder Lieferanten angezeigt. Oft lassen sich so die weiteren Schritte zwischen Schuldner und Gläubiger offener und auf Augenhöhe gestalten. Immerhin ist der Schuldner die Quelle aller relevanten Informationen - und das Gericht kommt im Zuge des Verfahrens noch früh genug ins Spiel.

Der Insolvenzverwalter: stark vs. schwach

Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens gibt es zwei Arten von Insolvenzverwaltern, die vom Insolvenzgericht eingesetzt werden können: Der sogenannte „schwache Insolvenzverwalter“ ist eher eine Sicherungsmaßnahme des Insolvenzgerichts – die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bleibt weiterhin beim Schuldner. Der schwache Insolvenzverwalter schließt normalerweise selber keine Rechtsgeschäfte ab. Der „starke Insolvenzverwalter“ hingegen wird nach dem Erlass eines allgemeinen Verfügungsverbots eingesetzt und erhält damit die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis.

Gibt es Alternativen?

In den kommenden Monaten wird es eine Reihe von harten Einschnitten und Sanierungsmaßnahmen in vielen Unternehmen geben. Auch rigoroser Personalabbau wird wohlmöglich zu beobachten sein – natürlich um die Kosten zu reduzieren. Darüber hinaus werden viele Unternehmen versuchen, neue Geldgeber zu finden. Ob dies in Zeiten der Rezession gelingt, wird sich zeigen müssen. Nach Ablauf der Sonderregelung ist allerdings auch das Thema Insolvenzverschleppung mit genauen Rechtsvorschriften wieder auf der Agenda. Da diese in Deutschland strafbar ist und ebenso die Fahrlässigkeit geahndet wird, wird man sich wohl auf eine ganze Reihe von entsprechenden Nachrichten einstellen müssen.

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