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Leasing – das muss man über die Laufzeit wissen!

Lesezeit: 8 Min

Zukünftige Leasingnehmer haben oft viele Fragen zum Leasingvertrag. Insbesondere die Vertragslaufzeit und die Höhe der monatlichen Raten sind für Unternehmer wichtige Faktoren, um die Realisierbarkeit der Finanzierung abschätzen zu können. Hier eine Einführung vom Profi!

Das Wichtigste in aller Kürze

  • Die Laufzeit eines Leasingvertrages kann stark variieren und richtet sich nach der betrieblichen Nutzung.
  • Faktoren wie Teilamortisation und/oder Vollamortisation, die Art des Leasingobjekts und die kalkulierte Nutzungslaufzeit des Leasingnehmers spielen dabei eine Rolle.
  • Bei der Vertragsdauer müssen auch die Leasing-Erlasse sowie Abschreibungsdauern (AfA-Tabellen) berücksichtigt werden.
  • Für die Definition gewisser Standards ist meistens der Leasinggeber verantwortlich.
  • Nur bei Leasingverträgen mit Kündigungsrecht kann der Leasingnehmer den Vertrag schon vor Ablauf der kalkulatorischen Laufzeit kündigen.

Lange oder kurze Laufzeit - was sind die Vorteile?

Entscheidet man sich für diese Form der Finanzierung, muss man gleich verschiedene Faktoren im Auge behalten. Neben den monatlichen Leasingraten und dem Restwert sind für den Leasingnehmer auch die Höhe einer möglichen Anzahlung und die Laufzeit wichtig.

Dass beispielsweise eine lange Leasinglaufzeit mit geringeren Raten einhergeht, ist keineswegs immer der Fall. Denn: Die Wertminderung durch Verschleiß bildet auch eine Komponente bei der Berechnung der monatlichen Raten – so ist der Restwert bei länger genutzten Fahrzeugen beispielsweise deutlich geringer als bei kürzeren Laufzeiten.

Zudem kann eine hohe monatliche Rate für ein Auto-Leasing oder eine Maschine im Einzelfall steuerlich absolut Sinn machen. Insbesondere beim gewerblichen Leasing ist es daher wichtig, dass die Leasinggesellschaft den Unternehmer sowie seine Branche versteht und auf seine Anforderungen wie Liquiditätsschonung und steuerliche Vorteile eingeht. Das Angebot eines Full-Service-Leasings kann sich dann mit dem richtigen Partner zum Rundum-Sorglos-Paket entwickeln.

Leasingrate mit unterschiedlichen Laufzeiten berechnen?

Sie möchten herausfinden, wie sich unterschiedliche Laufzeiten auf die Leasingrate auswirken? Nutzen Sie dafür einfach unseren Leasingrechner!

Leasing: Was ist die optimale Vertragslänge?

Beim gewerblichen Leasing sind die steuerlichen Vorteile eines Leasingvertrags ein wichtiger Aspekt der Entscheidung. Die größten Vorteile erhält man, wenn man einige Regeln beachtet:

Für den Leasingnehmer ist es wichtig, dass sich die Vertragslaufzeit an der gültigen Abschreibungszeit orientiert. Investitionsgüter wie zum Beispiel ein Fahrzeug oder eine Maschine unterliegen einer technischen, wirtschaftlichen und zeitlich bedingten Abnutzung, sodass sie nur für einen begrenzten Zeitraum genutzt werden können. Dies nennt man die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Doch: Auch hier gibt es individuelle Spielräume für Leasing-Angebote, die man am besten mit der Leasinggesellschaft bespricht.

Neben gleichbleibenden linearen Leasingraten über die Gesamtlaufzeit kann auch eine degressive Ratengestaltung für einen bestimmten Zeitraum aus steuerlichen Gründen für den Unternehmer sinnvoll sein. Hier zahlt er zunächst höhere Raten für einen gewünschten Zeitraum – die Folgeraten sind dann niedriger.

Umgekehrt kann auch eine progressive Ratengestaltung sinnvoll sein, um die Anlaufkosten einer Neuinvestition gering zu halten. Hier werden über einen festgelegten Zeitraum niedrigere Raten gezahlt – die Folgeraten sind dann höher. Auch kann eine Saisonfinanzierung vereinbart werden.

Leasingverträge: Was bedeutet die amtliche AfA-Tabelle?

Die Abschreibungsdauer der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist, wie oben beschrieben, unter der Berücksichtigung der jeweiligen Betriebsverhältnisse zu berücksichtigen. Hierbei sind die amtlichen AfA-Tabellen hinzuzuziehen, da sie den Werteverschleiß abbilden. Sie finden die AfA-Tabellen hier.

Was ist die kalkulatorische Laufzeit?

Die Leasingraten werden auf Basis einer kalkulatorischen Laufzeit berechnet. Bei Leasingverträgen mit Kündigungsrecht kann der Leasing-Nehmer den Vertrag schon vor Ablauf der kalkulatorischen Laufzeit kündigen. In diesem Fall muss der Leasing-Nehmer eine Abschlusszahlung leisten. Die Kündigungstermine und die Höhe der Abschlusszahlungen werden vorab vertraglich festgelegt. Der erste Kündigungstermin liegt in der Regel frühestens bei 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Mehr zur Kündigung vor Laufzeitende siehe auch letzter Absatz dieses Artikels.

Richtig leasen: Was ist die 40-90-Regel?

Um die steuerlichen Vorteile von Leasing nutzen zu können, ist es in aller Regel wichtig, dass der Leasinggeber – also die Leasinggesellschaft – vom Finanzamt auch als Eigentümer des Leasingobjekts angesehen wird und nicht etwa der Leasingnehmer. Die Beurteilung erfolgt aufgrund der oben beschriebenen AfA-Tabelle und der 40-90-Regel. Diese besagt, dass die Grundleasingzeit mindestens 40 % der üblichen Nutzungsdauer währen muss, aber keinesfalls länger als 90 % andauern darf.

Was sind Leasing-Erlasse?

Bei den sogenannten Leasing-Erlassen handelt es sich um Verwaltungserlasse des Bundesfinanzministeriums aus den siebziger und Neunzigerjahren, die die steuerrechtliche Grundlage für den Leasinggeber bilden. Diese Gesetze legen dabei bis heute fest, wie lange die maximale Dauer eines Leasing-Vertrags betragen darf. Hier gibt es mehr Infos zu den Leasing-Erlassen.

Kann ein Leasingvertrag vorzeitig gekündigt werden?

Tatsächlich kann der Leasingnehmer den Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn ein entsprechendes Kündigungsrecht vertraglich geregelt ist. Die Kündigungstermine und die Höhe der Abschlusszahlungen sind dann auch vorab vertraglich festgelegt worden. Wichtig: Der erste Kündigungstermin liegt wie oben beschrieben bei 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Darüber hinaus können bestimmte wirtschaftliche Gründe bei Kunden zu einer vorzeitigen Beendigung führen. Auch das Gegenteil ist möglich: So kann bei einem vertraglich eingeräumten Nutzungsoptionsrecht der Vertrag auch verlängert werden und dadurch den Restwert pro Monat verringern.

Fazit

Mit dem richtigen Partner als Leasinggeber – also einer erfahrenen Leasinggesellschaft – sind die Themen Leasing und Laufzeit leicht zu errechnende Faktoren. abcfinance blickt hier auf eine Erfahrung von über 45 Jahren zurück und steht Ihnen mit reichlich Expertise, Hands-on-Mentalität und flexiblen Verträgen verlässlich zur Seite. Versprochen!

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