Ob Fahrzeug, Maschine oder IT – dank Leasing erhalten viele Leasingnehmer die Möglichkeit, mit überschaubaren Raten stets die beste Infrastruktur aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren und über die gesamte Laufzeit von der Nutzung profitieren zu können. Auch mögliche Steueroptimierungen sind nicht zu vernachlässigen. Kein Wunder, dass immer wieder die Frage auftaucht, ob Leasingverträge zum Beispiel für ein Auto auch ohne Anzahlung zu Beginn der Leasinglaufzeit möglich sind und ob Leasingnehmer damit eher einen Vorteil oder Nachteil generieren. Hier ein Überblick der Möglichkeiten.
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Leasing ohne Anzahlung: Was macht Sinn?
Leasing: Angebote ohne Anzahlung
Generell gilt, dass Leasing ohne Anzahlung zum Beispiel für ein Auto prinzipiell immer möglich ist und hohe Kosten zu Beginn vermeidet. Die berühmte Anzahlung ist dabei nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die gesamte Vertragslaufzeit.
Bei der Frage, ob Leasing zum Beispiel für ein Auto auch ohne Anzahlung funktioniert, sollte man allerdings zwischen privatem und gewerblichem Leasing unterscheiden.
Während eine Anzahlung im privaten Bereich durchaus von Vorteil sein kann, fällt sie im gewerblichen Bereich möglicherweise auch weg. Obacht: Ohne die Anzahlung steigt notgedrungen auch die monatliche Leasingrate – oder eben der Restwert. Dies gebietet die Logik. Im gewerblichen Bereich kann dies aber zum Beispiel steuerlich Sinn machen. Vorausgesetzt eine konstant hohe Steuerabschreibung über die ganze Laufzeit ist erwünscht.
Beim privaten Leasing ist genau diese höhere Leasingrate eher kontraproduktiv in der Geschäftsanbahnung und der Werbung. Hier wird eher mit kleineren Raten und einer entsprechenden Anzahlung gearbeitet. Denn: Wie auch immer beim Leasen die Zahlungen in Form von Raten, Anzahlungen und Sonderzahlungen abgeleistet werden, sie müssen die Abnutzung des entsprechenden Leasingobjekts widerspiegeln – das gilt übrigens auch beim Gebrauchtwagen-Leasing. Wer dabei mit vermeintlich niedrigen Leasingraten auf ein Schnäppchen hofft, zahlt am Ende drauf.
Hierbei hilft ein nüchterner Blick auf die Anschaffungskosten für das Fahrzeug oder die Maschine, die man mit dem Leasingvertrag zu umgehen sucht – die aber dafür vom Leasinggeber geleistet werden.
Der richtige Partner hilft
Insbesondere beim geschäftlichen Leasing ist die Anfrage für Leasing ohne Anzahlung meist eine Folge fehlender Liquidität. Oder die vorhandene Liquidität wäre an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt. Dementsprechend ist ein Gespräch auf Augenhöhe mit dem Leasinganbieter Ihres Vertrauens der beste Weg, eine Lösung für ein Fahrzeug zu finden.
Steht dem geschäftlichen Erfolg nichts im Wege, kann die neue IT, der Neuwagen oder der Maschinenpark auch ohne Anzahlung geleast werden. Hier helfen auch die Branchenkenntnisse eines erfahrenen Dienstleisters, Chancen und Risiken abzuwägen. Dies gilt übrigens auch für die Höhe der Anzahlung für das Auto. Hier gilt es, sowohl die monatliche Rate als auch die Sonderzahlungen in Form von Anzahlungen in Einklang zu bringen.
Eine besonders niedrige monatliche Leasingrate bringt keinen Vorteil, wenn die Anzahlung für das nächste Fahrzeug – insbesondere bei größeren Flotten – eine finanzielle Belastung darstellt. Hierbei sollte man für ein Fahrzeug andere Maßstäbe anlegen als für geleaste Maschinen, die wahrscheinlich deutlich seltener ausgetauscht werden als ein Auto.
Interessant für Freiberufler: Wer seinen Gewinn mit Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, kann eine Leasingsonderzahlung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen. Optimal, um vor Jahresende mit dem geleasten Fahrzeug noch eine gewinnmindernde Ausgabe zu generieren.
Fazit:
Bei einem Leasing ohne Anzahlung sollten sich Leasinggeber und Leasingnehmer tief in die Augen sehen. Wägen Sie die Konsequenzen der Finanzierung und der damit verbundenen Verpflichtung gemeinsam ab. Dann steht dem Leasingvertrag für einen attraktiven Neuwagen nichts im Wege.
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