Leasing ist als verlässliches Werkzeug zur Finanzierung mittlerweile fest etabliert im Mittelstand und eine gute Alternative zum Kauf eines Objekts. Leasingnehmer schätzen die vielen Vorteile, die sich aus einem Leasingvertrag für Liquidität, Planbarkeit und die Bilanz ergeben. Unklarheit herrscht dabei nur in der Abgrenzung zur klassischen Miete und den Unterschieden zwischen beiden Methoden. Hier ein Überblick als Vorbereitung zum neuen Leasingvertrag!
Leasing vs. Miete: Wo liegt der Unterschied?
Was ist Leasing?
Tatsächlich handelt es sich beim Leasing (engl. to lease "mieten") um einen sogenannten atypischen Mietvertrag zwischen einem Leasingnehmer (Mieter) und einem Leasinggeber (Vermieter). Das bedeutet, dass aufgrund der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit der Inhalt des Leasingvertrags auch abweichend von den gesetzlich geregelten Bestimmungen des Mietrechts aufgesetzt werden kann. Genau aus diesen Abweichungen in all ihren Ausprägungen entstehen auch die Unterschiede zum Mietvertrag. Beim Leasing sind verschiedene Aspekte der Vermietung anders geregelt, da auch der Zweck ein anderer ist - zum Beispiel der einer Finanzierung.
Ein Beispiel: Bei einer Automiete ist es gemeinhin nicht üblich, das Fabrikat, Ausstattungsmerkmale oder die Farbe des Fahrzeugs von Mieter bestimmen zu lassen – beim Leasing hingegen schon. Zudem dürften auch die wenigsten Fahrzeug-Mieter mit ihrem Leihwagen durch eine Inspektion positiv bei ihrem Vermieter aufgefallen sein.
Genau hierbei zeigt sich auch ein wesentlicher Unterschied: Beim Leasing handelt es sich um eine Finanzierungsalternative mit entsprechenden Vorteilen, die im Gegensatz zur Miete auf eine langfristige Nutzung mit der Möglichkeit des Erwerbs am Ende der Vertragslaufzeit angelegt ist. Allerdings steht die Kaufabsicht nicht im Vordergrund.
Rechte und Pflichten
Der Verwandtschaft entsprechend haben Leasing- und Mietverträge auch einen ähnlichen Charakter. Entsprechend der individuellen Vereinbarung und der angestrebten längerfristigen Nutzung werden bei einem Leasingvertrag allerdings die Wartung, Instandhaltung und die Versicherung über die gesamte Laufzeit vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen. Aber es gibt auch Full-Service-Optionen, die dies in Form eines Rundum-Sorglos-Pakets anbieten, indem der Leasingnehmer eine fixe Pauschale an den Leasinggeber zahlt. Bei einem Mietvertrag obliegen diese Pflichten entsprechend dem Mietgesetz grundsätzlich beim Vermieter.
Darüber hinaus unterscheiden sich Miete und Leasing auch in einem weiteren Punkt: Während die Miete meist auf unbestimmte Zeit (wie zum Beispiel bei privat genutzten Immobilien) und kurzfristig – beispielsweise als Ersatz für ein eigenes Auto - abgeschlossen wird, ist der Leasingvertrag für einen ganz bestimmten Zeitraum angelegt. Die Laufzeit ist grundsätzlich flexibel, wird aber durch gesetzliche Rahmenbedingungen eingegrenzt.
Feste Leasingrate vs. veränderliche Miete
Bei einem Leasingvertrag stehen zu Beginn schon die Laufzeit sowie die Leasingraten inklusive der vereinbarten Zusatzleistungen (Full Service) fest, sodass für den Leasingnehmer volle Planbarkeit gegeben ist. Bei der Miete hingegen sind Mieterhöhungen über die Laufzeit in gewissem gesetzlichem Rahmen möglich und üblich. Auch dies ist ein erheblicher Unterschied.