Leasing ist als verlässliches Werkzeug zur Finanzierung mittlerweile fest etabliert im Mittelstand und eine gute Alternative zum Kauf eines Objekts. Leasingnehmer schätzen die vielen Vorteile, die sich aus einem Leasingvertrag für Liquidität, Planbarkeit und die Bilanz ergeben. Unklarheit herrscht dabei nur in der Abgrenzung zur klassischen Miete und den Unterschieden zwischen beiden Methoden. Hier ein Überblick als Vorbereitung zum neuen Leasingvertrag!
Leasing vs. Miete: Wo liegt der Unterschied?
Rechte und Pflichten
Der Verwandtschaft entsprechend haben Leasing- und Mietverträge auch einen ähnlichen Charakter. Entsprechend der individuellen Vereinbarung und der angestrebten längerfristigen Nutzung werden bei einem Leasingvertrag allerdings die Wartung, Instandhaltung und die Versicherung über die gesamte Laufzeit vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen. Aber es gibt auch Full-Service-Optionen, die dies in Form eines Rundum-Sorglos-Pakets anbieten, indem der Leasingnehmer eine fixe Pauschale an den Leasinggeber zahlt. Bei einem Mietvertrag obliegen diese Pflichten entsprechend dem Mietgesetz grundsätzlich beim Vermieter.
Darüber hinaus unterscheiden sich Miete und Leasing auch in einem weiteren Punkt: Während die Miete meist auf unbestimmte Zeit (wie zum Beispiel bei privat genutzten Immobilien) und kurzfristig – beispielsweise als Ersatz für ein eigenes Auto - abgeschlossen wird, ist der Leasingvertrag für einen ganz bestimmten Zeitraum angelegt. Die Laufzeit ist grundsätzlich flexibel, wird aber durch gesetzliche Rahmenbedingungen eingegrenzt.
Fazit: Für Unternehmen ist Leasing der optimale Weg zur Finanzierung und Nutzung der unterschiedlichsten Objekte, die damit im harten Wettbewerb beste Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb bieten. Kurzum – eine clevere Alternative zu einem Kauf.