Während die Mehrwertsteuer im Privatkundengeschäft nicht besonders relevant für die Preiskalkulation ist – denn sie muss einfach gezahlt werden – ist sie beim gewerblichen Kauf ein wichtiger Faktor. Insbesondere im Geschäft mit Gebrauchtwagen taucht deshalb häufiger ein Problem auf, wenn die Mehrwertsteuer bei einem Objekt nicht ausweisbar ist. Hier die Hintergründe!
Mehrwertsteuer nicht ausweisbar: Was steckt dahinter?
Brutto wie Netto
Wer sich als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer für einen schicken Gebrauchtwagen oder sogar einen prestigeträchtigen Oldtimer als Firmenfahrzeug interessiert, ist oft enttäuscht, wenn die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar ist – denn dann können die 19% vom Kaufpreis nicht bei der Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Ein Fahrzeug kostet dann also tatsächlich 10.000€ und nicht etwa 8.403,36 €, wie es nach Abzug der Mehrwertsteuer der Fall wäre. Genau an dieser Stelle tauchen im Alltagsgeschäft eines Leasingdienstleisters gerne Fragen nach den Gründen für die nicht ausweisbare Mehrwertsteuer auf. Derer gibt es im Groben drei:
Objekt aus dem Ausland
Wenn das Kauf- oder Leasingobjekt aus dem Ausland stammt, ist im Preis keine Mehrwertsteuer enthalten. Diese wird aber bei Einfuhr in Form der Einfuhrumsatzsteuer trotzdem beim Zoll fällig und kann dann wie gewohnt im Zuge der Vorsteuer wieder zurückgeholt werden.
Verkauf in Kommission
Verkauft der Händler das Fahrzeug in Kommission für eine Privatperson, fällt ebenfalls keine Mehrwertsteuer an, da es gar nicht im Besitz des Händlers ist. Nur dann hätte der Händler vor dem Verkauf die Möglichkeit, das Fahrzeug in das Betriebsvermögen aufzunehmen und im Zuge der Differenzbesteuerung die Mehrwertsteuer auszuweisen. Vorsicht: In diesem Fall stellt sich auch die Frage, wer die Gewährleistung übernimmt und ob diese überhaupt gegeben ist. Erfolgt der Verkauf in Kommission für eine Privatperson ist weder die Mehrwertsteuer ausweisbar noch eine Gewährleistung gegeben.
Verkauf von Privatpersonen
Wenn der Verkäufer des Objekts eine Privatperson ist oder in der Objekthistorie eine Privatperson Eigentümer war, ist die Mehrwertsteuer für dieses Fahrzeug bereits vereinnahmt worden. Sie kann also nicht noch einmal ausgewiesen werden. Dies ist im Falle von wertvollen Exoten oder Oldtimern, die als repräsentatives Firmenfahrzeug dienen sollen, vielleicht ärgerlich, aber leider nicht zu verhindern. Hier kann sich für den Selbstständigen, Freiberufler oder Unternehmer durch Leasing trotzdem noch ein immenser Vorteil ergeben – denn die Leasingraten für einen gebrauchten Sportwagen oder einen Oldtimer sind wie gewohnt steuerlich absetzbar.
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