Während die Mehrwertsteuer im Privatkundengeschäft nicht besonders relevant für die Preiskalkulation ist – denn sie muss einfach gezahlt werden – ist sie beim gewerblichen Kauf ein wichtiger Faktor. Insbesondere im Geschäft mit Gebrauchtwagen taucht deshalb häufiger ein Problem auf, wenn die Mehrwertsteuer bei einem Objekt nicht ausweisbar ist. Hier die Hintergründe!
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Mehrwertsteuer nicht ausweisbar: Was steckt dahinter?
Objekt aus dem Ausland
Wenn das Kauf- oder Leasingobjekt aus dem Ausland stammt, ist im Preis keine Mehrwertsteuer enthalten. Diese wird aber bei Einfuhr in Form der Einfuhrumsatzsteuer trotzdem beim Zoll fällig und kann dann wie gewohnt im Zuge der Vorsteuer wieder zurückgeholt werden.
Verkauf von Privatpersonen
Wenn der Verkäufer des Objekts eine Privatperson ist oder in der Objekthistorie eine Privatperson Eigentümer war, ist die Mehrwertsteuer für dieses Fahrzeug bereits vereinnahmt worden. Sie kann also nicht noch einmal ausgewiesen werden. Dies ist im Falle von wertvollen Exoten oder Oldtimern, die als repräsentatives Firmenfahrzeug dienen sollen, vielleicht ärgerlich, aber leider nicht zu verhindern. Hier kann sich für den Selbstständigen, Freiberufler oder Unternehmer durch Leasing trotzdem noch ein immenser Vorteil ergeben – denn die Leasingraten für einen gebrauchten Sportwagen oder einen Oldtimer sind wie gewohnt steuerlich absetzbar.
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