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detailbild eines ladenden elektroautos. Im hintergrund unscharf zu sehen ein mann im anzug der auf das auto zugeht

Neue Förderung für E-Autos: Attraktive Sonderabschreibung zum Jahresende für Unternehmen

Lesezeit: 7 Min

Nach dem Auslaufen der staatlichen Förderung von E-Autos in Form des Umweltbonus ist die Nachfrage zuletzt deutlich gesunken – laut Kraftfahrtbundesamt um ganze 69 % im Vergleich zum Vorjahr. Hier will die Bundesregierung mit einem neuen Förderkonzept für elektrische Dienstwagen nun nachlegen, um den Absatz mit neuen Anreizen zu fördern. Vom Kabinett bereits beschlossen, soll die Förderung spätestens 2025 rechtswirksam werden und rückwirkend zum Juli 2024 gelten. Konkret sind zwei Maßnahmen vorgesehen, auf die sich Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner laut Handelsblatt im Rahmen des Wachstumspakets Anfang Juli geeinigt hatten. Der Clou: Wer jetzt schnell handelt, kann noch dieses Jahr von attraktiven Sonderabschreibungen profitieren. 

Was bringt die staatliche Förderung?

Die geplante neue Förderung zielt insbesondere auf elektrisch betriebene Dienstwagen ab. Konkret ist dabei geplant, sowohl die Anschaffung als auch den Betrieb von E-Autos für Unternehmen steuerlich attraktiver zu gestalten. Dabei soll die Hürde für den Kaufpreis der Fahrzeuge durch spezielle Sonderabschreibungen erheblich verkleinert werden, da es Unternehmen signifikante Steuerersparnisse ermöglicht. Zudem wird auch die betriebliche Ladeinfrastruktur in den Fokus genommen, sodass Ausgaben für Ladestationen teilweise steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Interesse an E-Autos wieder wächst und Unternehmen ermutigt werden, auf umweltfreundliche Alternativen umzusteigen. Das Förderkonzept in Höhe von 585 Millionen Euro für das kommende Jahr stellt somit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilität dar und unterstützt die Klimaziele der Bundesregierung auch im Zusammenhang der Wachstumsinitiative. Diese neuen Anreize könnten nicht nur zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken, die vermehrt auf E-Mobilität setzen. Konkret ist Folgendes geplant: 

  1. Zusätzliche Liquidität durch neue Sonderabschreibung: Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die förderfähigen Fahrzeuge – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden. Die Regelung gilt befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028.
  2. Erweiterung der Dienstwagen-Besteuerung: Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil vergünstigt. Der maximale Bruttolistenpreis für E-Autos erhöht sich von 70.000 auf 95.000 Euro. Die neue Höchstgrenze gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden, beziehungsweise wurden. 

Tipp: Abschreiben zum Jahresende

Wer möchte, kann durch die neue Förderung das Schöne mit dem Nützlichen verbinden. Denn: Wer schon immer einen elektrischen BMW, Mercedes oder einen Tesla als Dienstwagen fahren wollte und überdies noch Möglichkeiten zur Abschreibung für 2024 sucht, sollte jetzt zuschlagen. Wer den Brutto-Listenpreis voll ausreizt, kann damit für dieses Jahr noch 38.000 Euro geltend machen. Und wer auf Nummer sicher gehen möchte, schreibt sich diese Anschaffung auf die To-Do-Liste für das kommende Jahr und wartet damit auf die offizielle Ratifizierung dieser steuerlichen Regelungen. Das Kabinett hat die Förderung bereits beschlossen und die vereinbarten steuerlichen Regelungen werden innerhalb des parlamentarischen Verfahrens in das Steuerfortentwicklungsgesetz aufgenommen. 

Jetzt mit Mietkauf doppelt profitieren!

Wer die steuerlichen Vorteile, die dank der neuen Förderung noch bis Ende 2028 entstehen, für sich aktivieren möchte und bereits ein entsprechendes Elektroauto im Blick hat, kann das auch liquiditätsschonend realisieren: mit Mietkauf. Grund: Da in diesem Fall der Kauf des Fahrzeugs gefördert wird, ist es auch tatsächlich wichtig, Eigentümer zu werden. Und während beim Leasing der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs ist, sieht dies beim Mietkauf anders aus. Hier wird das Fahrzeug direkt in der Bilanz aktiviert. Die Gesamtkosten werden dann über eine vertraglich vereinbarte Laufzeit verteilt und mit der letzten Rate geht auch das juristische Eigentum an Sie über. Weitere Vorteile: Auch beim Mietkauf lassen sich die Raten flexibel an die jeweiligen Bedürfnisse anpassen und die Schonung der Kreditlinie macht Sie unabhängig von der Hausbank. 

In diesem Sinne: Schnell sein lohnt sich doppelt – wenn man den richtigen Partner an seiner Seite hat. Sprechen Sie uns drauf an und nehmen Sie hier unverbindlich Kontakt auf. Und nicht vergessen: steuerliche Themen sollten Sie immer vorab mit Ihrem Steuerberater besprechen!

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