Dass mit der neuen Regierung unter grüner Beteiligung auch eine Beschleunigung der Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgen wird, war wohl allen klar. Nun liegt bereits ein entsprechendes Sofortprogramm von Bundeswirtschaftsminister Habeck vor, das bis April 2022 beschlossen werden soll, wie die dpa berichtet. Zu den geplanten Sofortprogrammen dieses Osterpakets gehört auch eine Pflicht für PV-Anlagen sowie eine Novelle des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG). Doch wenn das Wort Pflicht auftaucht, bedeutet dies natürlich Verunsicherung im Kreis der Unternehmer und Bauherren. Dabei gibt es dank Leasing durchaus interessante und steuerlich attraktive Potentiale bei einer Umsetzung. Hier die Fakten zur aktuellen Lage.
Photovoltaik-Pflicht: Was muss man wissen?
Wo gibt es schon die PV-Pflicht?
Spätestens seit dem Klimapaket und dem Inkrafttreten des neuen Klimaschutzgesetzes sowie der Ampel-Regierung mit grüner Beteiligung ist wieder reichlich Dynamik im Rennen um erneuerbare Energien gekommen. Auf Länderebene hat Baden-Württemberg allerdings als erstes Bundesland längst gehandelt:
Hier ist das sogenannte erweiterte Klimaschutzgesetz bereits am 24.10.2020 in Kraft getreten, das durch Umweltminister Franz Untersteller maßgeblich vorangetrieben wurde. Die baden-württembergische Novelle des Klimaschutzgesetzes sieht dabei eine PV-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich vor. Dies gilt auch für Parkhäuser und Parkplatz-Flächen mit mehr als 75 Stellplätzen. Diese Verpflichtung bei Nicht-Wohngebäuden ist im grün-schwarzen Baden-Württemberg nun seit dem 01.01.2022 in Kraft – am ersten Mai folgt dann der private Neubau mit der gleichen Regelung.
Noch vor der Regelung auf Länderebene haben im Übrigen die Kommunen vorgemacht, wie es geht: In Tübingen sehen die städtebaulichen Verträge beispielsweise seit 2018 schon die Solar-Pflicht für öffentliche Gebäude sowie private und gewerbliche Neubauten vor. Und auch in anderen Bundesländern ist dies in Planung – Hamburg hat seine Gesetzgebung erst unlängst in eine ähnliche Richtung präzisiert. Hier sehen die Regelungen unter anderem eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf allen Neubaudächern vor. Ab 2025 greift die Pflicht dann auch für Bestandsgebäude, bei denen lediglich das Dach erneuert wird.
Wo ist die Pflicht geplant?
Tatsächlich hat das Beispiel von Baden-Württemberg bereits Schule gemacht, sodass nicht nur andere Länder, sondern auch der Bund eine derartige Gesetzgebung fordern und ein verpflichtendes Gesetz als sinnvoll erachten. Laut verschiedener Medienberichte hat sich auch der Präsident des Bundesumweltamtes, Dirk Messner, sich für eine Photovoltaik-Pflicht ausgesprochen. “Es sei eine gute Idee und laut einem Gutachten für uns auch möglich”.
Darüber hinaus überlegt die Landesregierung in Bayern eine Photovoltaik-Pflicht ab 2022 für gewerbliche Neubauten einzuführen. Auch der Berliner Senat strebt eine Solarpflicht an und hat eine Fläche von 2.400 Hektar errechnen lassen, die für die Installation von Photovoltaikanlagen geeignet wären. Damit könnte die Hauptstadt dann gut ein Viertel der Strom- und Wärmeversorgung mit Solarenergie abdecken. Als zweitgrößtes Bundesland hat nun auch Niedersachsen vor, das enorme Flächenpotenzial mit einer PV-Pflicht für große Dachflächen und Gewerbehallen zu nutzen und damit die Energiewende umzusetzen.
Was bringt das Osterpaket von Habeck?
Die bereits angestoßenen Maßnahmen der vergangenen Jahre können den neuen Bundeswirtschaftsminister Habeck allerdings nicht zufriedenstellen, da er die Klimaziele in deutlicher Gefahr sehe." Die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sind in allen Sektoren unzureichend. Projektionen zeigten, dass die Klimaziele 2030 ohne neue Maßnahmen in allen Bereichen verfehlt werden würden.“, so Habeck gegenüber dem Tagesspiegel.
Konkret soll dies mit zwei Klimaschutzpaketen geändert werden: Dem "Osterpaket" mit Sofortmaßnahmen und einem weiterführenden "Sommerpaket". Ein Teil hiervon ist dabei auch ein Solarbeschleunigungspaket. Dadurch sollen alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten wird die Nutzung von Solarenergie verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel. Zudem sind etwa Verbesserungen beim Mieterstrom vorgesehen. Inwieweit dies in konkreten Gesetzen münden wird, zeigt sich dann im Verlauf des Sommers.
Photovoltaik-Anlagen als Leasing-Projekt
Wenn man die aktuellen Entwicklungen auf Länderebene und den Klimaschutz ernst nimmt, scheint eine Verpflichtung mittelfristig unumgänglich. Allerdings muss dies keine weitere Belastung für das Neubauprojekt sein, denn die Photovoltaikanlage kann über Leasing finanziert werden. Das Unternehmen nutzt die Anlage dann, bezieht daraus den Strom und erwirbt die Anlage in der Regel nach Ende der Laufzeit zum Restwert. Und das kann sich je nach Stromverbrauch sehr schnell rechnen: Verminderter oder gar kein Stromverbrauch vom Versorger mehr, die steuerlichen Vorteile von Leasing, liquiditätsschonendes Investment dank kleiner Raten und Bilanzneutralität. Im Ergebnis entsteht eine echte Win-win-Situation für das Unternehmen und die Umwelt.
Fazit
Die Photovoltaik-Pflicht für Neubauten erhöht die erforderliche Investition erheblich. Aber mit Photovoltaik-Leasing bleiben Sie liquide und schaffen neue Perspektiven. Sprechen Sie die Experten bei abcfinance auf eine Umsetzung an, wenn Sie die Potenziale von nachhaltiger Energie nutzen wollen.