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Ladesäule vor Solardach

Neue Solardach- und Ladesäulenpflicht: Das müssen Unternehmer wissen!

Lesezeit: 3 Min

Die Energie- und Verkehrswende ist in vollem Gange und wird auch vom Gesetzgeber weiter vorangetrieben: So werden ab dem 1. Januar 2025 neue und verschärfte EU-Richtlinien für die Ladeinfrastruktur verbindlich. In Deutschland werden diese Vorgaben der EU über das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft treten. Im Fokus stehen dabei auch gewerbliche Parkplätze von Unternehmen, die für die kommende E-Mobilität ausgebaut werden sollen. Hier die Insights!

Gewerbliche Ladesäulen: Was ändert sich 2025?

Das GEIG trat bereits im März 2021 in Kraft und forderte bislang den Auf- und Ausbau von elektrischer Leitungsinfrastruktur und Ladepunkten bei Neubau und Sanierung von Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien abhängig der Größe des Parkplatzangebotes. Damit sind Ladesäulen und Leitungsinfrastruktur für Elektroautos bei Neubau oder größerer Renovierung ab einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen bereits seit März 2021 Pflicht. Die EU-Richtlinie aus Mai 2024 erhöht nun die Anzahl der erforderlichen Ladepunkte in Gebäuden deutlich und sieht auch Bußgelder bis 10.000 Euro bei Nichteinhaltung vor. In der Übersicht sind dies die Änderungen:

  • Gewerbliche Neubauten werden bei jedem fünften Parkplatz mit einem Ladepunkt ausgestattet, wenn die Stellplatzverordnung mehr als fünf Parkplätze am Gebäude vorschreibt.
  • Büroimmobilien sind bei jedem zweiten Stellplatz mit einem Ladepunkt auszustatten.
  • Bestandsbauten sind bei Sanierung von mehr als 25 % der Gebäudeoberfläche betroffen.
  • Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Parkplätzen benötigen bis 2027 einen Ladepunkt an jedem zehnten Stellplatz.

Gibt es Ausnahmen für die Neuregelung?

Natürlich sind bei aller Strenge der EU-Richtlinie auch Ausnahmen vorgesehen: Ausgenommen sind Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden. Darüber hinaus gilt die Richtlinie auch nicht für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten. Allerdings: Auch hier sollte man im Sinne der Zukunftsfähigkeit und der Außenwirkung auf Kunden und Mitarbeiter darüber nachdenken, freiwillig entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Schaden kann es sicherlich nicht.

Photovoltaik wird Pflicht

Neben der Verpflichtung zu Ladesäulen im gewerblichen Bereich kommt auch eine Verpflichtung zur Photovoltaik immer näher. In vielen Bundesländern verlangt darüber hinaus das Landesbaurecht, dass bei Neubauten oder Dachsanierungen gewerblicher Immobilien auch die Parkplätze mit Photovoltaik überdacht werden. So in Rheinland-Pfalz und Hessen (ab 50 Stellplätze), Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (ab 35) sowie Schleswig-Holstein (ab 100). Weitere Bundesländer planen, eine solche Verpflichtung einzuführen. Die damit verbundene Herausforderung kann allerdings auch als Chance gesehen werden. Denn: Für größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro werden ab Januar 2025 auch die ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance / übersetzt: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) der EU zur Pflicht. Über sie müssen Unternehmen nachweisen, wie nachhaltig sie wirtschaften. Photovoltaik für die Stromversorgung von Parkplätzen und weiteren Unternehmensbereichen kann hier ein wertvoller Aspekt zu Erfüllung der ESG-Kriterien sein

Mit Leasing ans Ziel

Sowohl Ladesäulen als auch Photovoltaik haben den Vorteil, dass sie liquiditätsschonend mit Leasing realisiert werden können. Somit haben Unternehmen hierbei die Möglichkeit, neben der Pflichterfüllung auch von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Die monatlichen Raten können zum Beispiel als Betriebsausgaben abgesetzt werden und mit einem Dienstleister wie abcfinance auch höchst flexibel und individuell vertraglich ausgestaltet werden. Somit gilt: In den meisten Herausforderungen liegt auch eine Chance verborgen. Man muss sie nur wahrnehmen!

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