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THG-Quote: E-Auto registrieren und Prämie kassieren

Lesezeit: 4 Min

Bereits seit dem Jahr 2015 gibt es mit der Treibhausgasminderungsquote - kurz THG-Quote - eine Klimaschutzmaßnahme, die erneuerbare Energien fördern soll. Mineralölkonzerne können hierbei die THG-Zertifikate erwerben, die zum Beispiel mit einem E-Auto verbunden sind. Seit Januar 2022 können nun Fahrer eines E-Autos, eines E-Rollers oder Inhaber einer öffentlichen Ladesäule Ihr THG-Zertifikat in eine THG-Prämie und somit in bares Geld umwandeln. Hier der Überblick!

Wie funktioniert die THG-Prämie?

Besitzer eines E-Autos, E-LKWs oder ganzer E-Flotten registrieren ihr Fahrzeug bei ihrem Strom-Anbieter oder einem Service-Anbieter, der sich auf die Abwicklung der THG-Prämie spezialisiert hat und den Vorgang dementsprechend erleichtert. Plug-in Hybride werden hierbei nicht berücksichtigt. Für die Auszahlung der Prämie ist die Zulassungsbescheinigung Teil I - also der Fahrzeugschein - notwendig. Die Zahl dieser Anbieter hat in den vergangenen Monaten aufgrund der Öffnung des Markts für Privatpersonen stark zugenommen und die Bedingungen unterscheiden sich stark. Ein Vergleich der Erlöse sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter ist also angebracht.  

Ist die THG-Prämie steuerpflichtig?

Der Erhalt der THG-Prämie für Elektrofahrzeuge kann steuerpflichtig sein. Ausschlaggebend für die Steuerpflicht ist dabei die Frage, ob es sich um ein Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen handelt. Bei einer Privatperson als Halter gilt, dass der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote keiner Einkunftsart zuzuordnen ist. Erhaltene Zahlungen sind daher privat und unterliegen nicht der Einkommensteuer. Bei Dienstwagen und Firmenfahrzeugen steht die THG-Prämie hingegen dem Arbeitgeber zu. Die Zahlungen aus der Prämie sind allerdings Betriebseinnahmen und damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. 

Gilt die THG-Prämie auch für Leasing-Fahrzeuge?

Mehr als 40% der Elektrofahrzeuge in Deutschland sind Leasing-Fahrzeuge. In diesem Fall ist der E-Auto-Besitzer natürlich der Leasing-Dienstleister. Für die Auszahlung der Prämie ist allerdings entscheidend, wer als Halter des E-Fahrzeugs eingetragen ist. Somit dürfen auch Leasing-Nehmer am Handel der THG-Quote teilnehmen und ihr Fahrzeug für die Prämie bei einem Anbieter registrieren.

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