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THG-Quote: E-Auto registrieren und Prämie kassieren

Lesezeit: 4 Min

Bereits seit dem Jahr 2015 gibt es mit der Treibhausgasminderungsquote - kurz THG-Quote - eine Klimaschutzmaßnahme, die erneuerbare Energien fördern soll. Mineralölkonzerne können hierbei die THG-Zertifikate erwerben, die zum Beispiel mit einem E-Auto verbunden sind. Seit Januar 2022 können nun Fahrer eines E-Autos, eines E-Rollers oder Inhaber einer öffentlichen Ladesäule Ihr THG-Zertifikat in eine THG-Prämie und somit in bares Geld umwandeln. Hier der Überblick!

Was ist die THG-Quote?

Treibhausgase (THG) wie CO2 und Methan sind bekanntermaßen die Triebfeder der Erderwärmung und damit des allgegenwärtigen Klimawandels. Die THG-Quote wurde deshalb eingeführt, um Mineralölkonzerne als Vertreiber dieser Treibhausgase am notwendigen Umweltschutz zu beteiligen. Dabei werden Tankstellen und Mineralölkonzerne dazu verpflichtet, Alternativen zu nutzen, die weniger CO2 verursachen. Bis vor kurzem ging dies hauptsächlich über Bio-Kraftstoff. Die THG-Quote ist damit ein Mechanismus, der alternative Kraftstoffe und Verringerung des CO2-Ausstoßes fördert und für diese Alternativen eine Nachfrage und damit einen Markt erzeugt. Darüber hinaus können die entsprechenden Konzerne auch THG-Zertifikate erwerben, um die geforderte Quote zu erfüllen.

Wie funktioniert die THG-Prämie?

Besitzer eines E-Autos, E-LKWs oder ganzer E-Flotten registrieren ihr Fahrzeug bei ihrem Strom-Anbieter oder einem Service-Anbieter, der sich auf die Abwicklung der THG-Prämie spezialisiert hat und den Vorgang dementsprechend erleichtert. Plug-in Hybride werden hierbei nicht berücksichtigt. Für die Auszahlung der Prämie ist die Zulassungsbescheinigung Teil I - also der Fahrzeugschein - notwendig. Die Zahl dieser Anbieter hat in den vergangenen Monaten aufgrund der Öffnung des Markts für Privatpersonen stark zugenommen und die Bedingungen unterscheiden sich stark. Ein Vergleich der Erlöse sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter ist also angebracht.  

Wie hoch ist die THG-Prämie?

Die Höhe der THG-Prämie unterliegt Marktschwankungen und ist an die bindende Quote für die Co2-Minderung gebunden, die aktuell für das Jahr 2022 bei 7% liegt. Perspektivisch soll die Quote bis 2030 auf bis zu 25% steigen. Damit sind aktuell mindestens 250 bis 400 Euro THG-Prämie für gewerbliche und private Besitzer pro Elektroauto möglich. Die Anbieter der Abwicklung unterscheiden sich hier im Modus der Auszahlung und der Höhe der jeweiligen Provision. Einige bieten Sofort-Auszahlung, andere bündeln die Anträge und reichen diese erst dann ein. 

Wichtig: Die THG-Quote wird ein Mal pro Jahr gewährt. Wird das E-Fahrzeug verkauft, kann nur einer der Besitzer für das laufende Jahr die THG-Quote bei einem der Anbieter beantragen – entweder der Vorbesitzer oder der neue Besitzer.

Ist die THG-Prämie steuerpflichtig?

Der Erhalt der THG-Prämie für Elektrofahrzeuge kann steuerpflichtig sein. Ausschlaggebend für die Steuerpflicht ist dabei die Frage, ob es sich um ein Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen handelt. Bei einer Privatperson als Halter gilt, dass der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote keiner Einkunftsart zuzuordnen ist. Erhaltene Zahlungen sind daher privat und unterliegen nicht der Einkommensteuer. Bei Dienstwagen und Firmenfahrzeugen steht die THG-Prämie hingegen dem Arbeitgeber zu. Die Zahlungen aus der Prämie sind allerdings Betriebseinnahmen und damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. 

Bis wann muss die THG-Prämie beantragt werden?

Die Frist für die Einreichung der jährlichen Auszahlung der THG-Quote beim Umweltbundesamt ist der 28. Februar des Folgejahres. Die Registrierung für dieses Jahr bei einem der Anbieter für die Auszahlung der Prämie sollten Sie also bis Ende 2022 erledigen, um genügend Vorlauf zu haben.

Gilt die THG-Prämie auch für Leasing-Fahrzeuge?

Mehr als 40% der Elektrofahrzeuge in Deutschland sind Leasing-Fahrzeuge. In diesem Fall ist der E-Auto-Besitzer natürlich der Leasing-Dienstleister. Für die Auszahlung der Prämie ist allerdings entscheidend, wer als Halter des E-Fahrzeugs eingetragen ist. Somit dürfen auch Leasing-Nehmer am Handel der THG-Quote teilnehmen und ihr Fahrzeug für die Prämie bei einem Anbieter registrieren.

Fazit

Mit der THG-Prämie zeigt sich ein weiterer Vorteil der E-Mobilität, der in den kommenden Jahren sicher noch an Attraktivität zunehmen wird. Zudem profitieren hier sowohl die Umwelt als auch der Fahrzeug-Nutzer. Und nicht vergessen: Sollten auch Sie ein E-Auto zum Beispiel als Leasing-Objekt in Betracht ziehen, setzen Sie dabei auf einen Partner mit über 45 Jahren Erfahrung in der Finanzierung des Mittelstands: abcfinance. Es lohnt sich!

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