Die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind noch immer nicht absehbar. Die unmittelbaren Folgen etwa für den deutschen Handel, Hotellerie und die Gastronomie sind allerdings bereits gewaltig. Unternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, sollen dabei durch die Überbrückungshilfe III unterstützt werden. Diese wird nun als „Überbrückungshilfe III Plus“ verlängert.
Was viele noch nicht wissen, auch die Kosten für notwendige Hygiene-Maßnahmen und -Schulungen sind förderfähig. Hier die Details!
Überbrückungshilfe III: Verlängerung und förderfähige Hygiene-Maßnahmen
Vorrausetzungen und Möglichkeiten
Allgemein gilt für die Überbrückungshilfe III, dass betriebliche Fixkosten und auch Leasingraten förderfähig sind. Vorraussetzung für den Erhalt der Überbrückungshilfe III ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Maßgeblich ist hierbei der jeweilige Vorjahresmonat.
Die Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben und Handel sind mit enormen Auflagen an die Hygienemaßnahmen verbunden. Doch Kosten für Hygienemaßnahmen können ab jetzt im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe gefördert werden. Hierzu zählen mobile Luftfilteranlagen, Hygienespender und die entsprechenden Schulungen für Mitarbeiter/innen.
Auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten sind mit bis zu 20.000 Euro pro Monat förderfähig.
Die staatliche Unterstützung gilt dabei für Unternehmen, die einen Umsatzverlust von mindestens 30 % aufweisen können.
Einen Überblick der förderfähigen Kosten gibt es hier und die FAQ zum Überbrückungsgeld hier.
Die förderfähigen Fixkosten errechnen sich durch folgenden Schlüssel:
- Bis zu 100 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 70 %.
- Bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % bis zu 60 % der Fixkosten
- Zwischen 30 % und 50 % Umsatzeinbruch bis zu 40 % der Fixkosten
Verlängerung bis September: Überbrückungshilfe III Plus
Die finanzielle Not ist in vielen Unternehmen noch immer groß. Daher sollen laut einer Verordnung von Bundesminister Heil verschiedene Hilfen bis September verlängert werden. Hierzu zählt auch der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit. Beschäftigungsverhältnisse sollen stabilisiert werden. Drohende Arbeitslosigkeit und weitere Insolvenzen sollen möglichst vermieden werden.
Die Überbrückungshilfe III wird unter dem neuen Namen „Überbrückungshilfe III Plus“ verlängert.
Unternehmen sollen zudem einen Zuschuss zu den Personalkosten erhalten, wenn sie Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder neue Mitarbeiter einstellen.
Eine weitere Neuerung ist, dass vom Lockdown betroffene Firmen nun auch Hilfsbeträge von mehr als zwei Millionen Euro beantragen können. Soloselbstständige mit hohen Umsatzeinbußen dürfen sich ebenfalls über eine Anpassung der Neustarthilfe freuen. Die Hilfe werde nun zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt. Damit könnten Soloselbstständige für die ersten drei Quartale des Jahres bis zu 12.000 Euro bekommen.
Aktuelle Förderungen im Überblick
Förderprogramme, Zuschüsse und Kredite sind gerade jetzt wichtige Werkzeuge der Unternehmensfinanzierung. Dazu zählen nicht nur die umfangreichen Unterstützungen und Erleichterungen im Rahmen der Corona-Krise. Zusätzlich gibt es auch eine Reihe regionaler Förderungsprogramme, die wertvolle Hilfen anbieten.
Übrigens: Für die Beantragung vieler Fördermittel ist eine belastbare Liquiditätsrechnung Voraussetzung. Hierbei hilft Ihnen der Liquiditätsrechner der abcfinance, den Sie ebenfalls auf der neuen Übersichtsseite finden.