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Workation: Wie sich Arbeit und Urlaub vereinen lassen

Lesezeit: 4 Min

Sind Arbeit und Urlaub nicht unvereinbar? Workation versucht genau diese Gegensätze miteinander in Einklang zu bringen und verspricht Arbeitnehmern ein großes Plus an Flexibilität. Bei abcfinance können Mitarbeiter Workation seit einem Jahr in Anspruch nehmen – und wir ziehen ein positives Zwischenfazit. In diesem Beitrag teilen wir mit Ihnen die Vorteile von Workation (Spoiler: Auch das Unternehmen profitiert!) und geben ein paar konkrete Tipps, wie Sie dieses Modell in Ihrem Unternehmen selbst erfolgreich implementieren können.

Im Ausland arbeiten - Beispiel für Workation

Eine Mitarbeiterin plant für zwei Wochen nach Italien zu verreisen. Für die erste Woche ist sie in einem Apartment in Rom eingemietet und arbeitet regulär, mit gutem Internet und einem komfortablen Arbeitsbereich. Nach Feierabend und am Wochenende bietet sich die Gelegenheit, die Sehenswürdigkeiten der Stadt zu erkunden und die italienische Küche wertzuschätzen. In der zweiten Woche – jetzt im regulären Urlaub – geht es für die Mitarbeiterin weiter in die Toskana, wo sie komplett abschalten kann. Das Beispiel zeigt: Mit Workation ist es möglich, das Beste aus beiden Welten zu kombinieren: Die Arbeit wird erledigt, während gleichzeitig die Möglichkeit besteht, neue Orte zu erkunden und zu genießen.

Wie lässt sich Workation erfolgreich umsetzen?

Klare Kommunikation und Erwartungen

Das Erste, was Arbeitgeber berücksichtigen müssen, ist eine klare Kommunikation. Es sollte sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter die Erwartungen bezüglich Arbeitszeiten und Erreichbarkeit verstehen und die Bedingungen für Zeiträume und Destinationen klar definiert sind, damit nicht vergebens Pläne geschmiedet werden.

 Technische Voraussetzungen - ähnlich zum Homeoffice

Wichtig ist es auch, die notwendige technische Unterstützung zu bieten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter Zugang zu allen erforderlichen Ressourcen und Tools haben. Sich um eine stabile und sichere Verbindung zu kümmern, liegt dann in der Verantwortung der Arbeitnehmer.

Steuerrecht innerhalb der EU – A1 Bescheinigung

Mit einer A1-Bescheinigung können Arbeitnehmer innerhalb der EU nachweisen, dass sie auch während ihres Auslandsaufenthalts deutschem Recht unterliegen. Dadurch wird abgesichert, dass keine Fragen zu doppelter Besteuerung aufkommen. Arbeitnehmer brauchen diesen Nachweis für eine Workation innerhalb der EU. Abgerufen werden kann die Bescheinigung über gängige Lohnsoftware, oder sie kann mithilfe der Anwendung sv-net (Digitalservice der gesetzlichen Krankenkassen) erstellt werden. Für Destinationen außerhalb der EU gelten Sonderregelungen, die im Vorfeld unbedingt geprüft werden sollten. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Arbeitsrecht und Arbeitszeiten

In den meisten Ländern gelten bestimmte gesetzliche Bestimmungen bezüglich der maximalen Arbeitszeit und der notwendigen Pausen. Diese spezifischen Regelungen gelten auch bei Workation und sollten unbedingt im Vorhinein abgeklärt werden.  Zudem sollte festgelegt werden, wie die Arbeitszeit dokumentiert wird, wenn die Mitarbeiter nicht wie gewohnt im Büro arbeiten.  

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