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Ankauf
Beim Factoring werden Forderungen aus Lieferung und Leistung von einem Factor angekauft. Der Factoring-Kunde erhält dafür einen Kaufpreis. Im Vertragstext des Factoringvertrages wird regelmäßig der Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren geregelt. Das heißt, der Factor prüft die Bonität der Debitoren des Factoring-Kundens und danach kauft er die Rechnungen dem Factoring-Kunden ab und finanziert diese.