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Auszahlung
Als Auszahlung bezeichnet man im Rechnungswesen einen Abfluss an Zahlungsmitteln aus einem Zahlungsmittelbestand. Im Rahmen des Forderungsankaufs zahlt der Factor dem Factoring-Kunden zunächst 80 bis 90 Prozent des Rechnungsbetrags aus. Die Restsumme, auch Abzugsquote genannt, dient als Sicherheitseinbehalt für eventuelle Skonti oder Gutschriften und wird überwiesen, sobald der Abnehmer (Debitor) die Rechnung beim Factor beglichen hat oder der Forderungsausfall eingetreten ist.