Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt ist im Geschäftsverkehr äußerst verbreitet und gilt daher als eines der wichtigsten Kreditsicherungsmittel. Lieferanten behalten sich oft das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware vor, bis der komplette Kaufpreis gezahlt ist. Der Abnehmer darf die gelieferte Ware nur weiterverkaufen, wenn er dem Lieferanten die Zahlungsansprüche gegen Dritte, die aus dem Weiterverkauf resultieren, im Voraus an den Lieferanten abtritt.

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