Factoring-Kunde

Factoring-Kunde ist der Forderungsverkäufer. Beim Forderungsverkauf handelt es sich um den Verkauf einer offenen Forderung gegen sofortige Zahlung des Kaufpreises. Die Forderung wird dabei an einen neuen Gläubiger übertragen, basierend auf einem entsprechenden Kaufvertrag. Der Forderungsverkauf ist durch die Abtretung der Forderung erfüllt. Der Forderungsverkäufer haftet dabei für die Berechtigung der Forderung, nicht für deren Eintreibbarkeit. Mit dem Verkauf geht daher beim echten Factoring das Ausfallrisiko auf den neuen Gläubiger über (vgl. dazu auch Delkredere) Beim unechten Factoring wird die Haftung des Ausfallrisikos dagegen nicht übernommen.

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