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Fälligkeit
Dieser juristische Fachbegriff definiert, ab welchem Zeitpunkt ein Gläubiger seinen Anspruch gegen einen Schuldner geltend machen kann. Beim Factoring zahlt der Abnehmer (Schuldner) seine Rechnung bei Fälligkeit an den Factor. Die Fälligkeit ist in der Regel vertraglich geregelt, kann sich aber auch aus den Umständen ergeben. Die Leistungszeit beinhaltet zwei zu unterscheidende Zeitpunkte, nämlich den Zeitpunkt, zu dem der Schuldner die Leistung erbringen darf (Erfüllbarkeit) und den Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger die Leistung fordern kann (Fälligkeit).