Fälligkeitsfactoring

Das sogenannte Fälligkeitsfactoring ist eine Variante von Factoring, bei der für das Unternehmen nicht die umgehende Liquidität aus einer Forderung im Vordergrund steht. Der Begriff Fälligkeit deutet dabei schon die Mechanik dieser Factoring-Variante an – denn beim Fälligkeitsfactoring wird der Factor erst nach einer vorher festgelegten Frist für den Kunden tätig. In der Regel beträgt diese Frist 120 Tage nach Fälligkeit der Forderung. Die Vorteile dieser Variante des Factorings liegen also in der Übernahme der Ausfallrisikos (sog. Delkredereschutz) für eine Forderung durch den Factor und einer Entlastung im Debitorenmanagement für das Unternehmen.
 

Wie funktioniert Fälligkeitsfactoring? 

Bei dieser Form von Factoring erhalten Unternehmen die Liquidität aus ihrer Forderung nicht sofort durch den Factor ausgezahlt. Erst bei der vereinbarten Fälligkeit zieht der Factor das Geld vom Debitor ein und überweist den Betrag abzüglich einer Gebühr an das Unternehmen. Somit entfallen für den Kunden im Übrigen die Zinsen für die vorzeitige Begleichung der Forderung, wie sonst bei Factoring üblich. Allerdings bietet diese Form des Factorings auch keine sofortige Liquiditätssteigerung. Somit ist die bei Factoring übliche Verbesserung der Eigenkapitalquote und der Bilanz durch den Verkauf von Forderungen und deren umgehende Begleichung nicht gegeben.
 

Vorteile im Überblick 

  • Delkredereschutz für Unternehmen durch den Factor
  • Entlastung im Debitorenmanagement
  • Keine Zinsen als Kostenfaktor
     

Nachteile im Überblick

  • Factoring-Gebühr fällt dennoch an
  • Keine sofortige Liquidität
  • Keine positiven Effekte auf Bilanz und Eigenkapitalquote
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