Forderungsabtretung

Forderungsabtretung Definition:

Bei der sogenannten Forderungsabtretung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vorgang, der im Bürgerlichen Gesetzbuch genau geregelt ist: Gemäß Paragraf 398 Satz 1 BGB stellt die Abtretung (auch "Zession" genannt) dabei ein Rechtsgeschäft dar, bei dem eine Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger übergeht, ohne dass sich Schuldner oder Inhalt durch die Abtretung ändern. Der abtretende Gläubiger wird auch Zedent genannt. Der neue Gläubiger wird als Zessionar bezeichnet.

Bei der Abtretung einer Forderung kommt ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem Zedenten und dem Zessionar zustande. Wichtig: Dieser Vertrag darf auch mündlich getroffen werden, da keine gesetzliche Anforderung zum Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung besteht.

Factoring vs. Forderungsabtretung

Factoring und Forderungsabtretung sind zwei unterschiedliche Finanzinstrumente. Der Hauptunterschied besteht darin, dass beim Factoring die abgetretenen Forderungen immer verkauft werden. Streng genommen handelt es sich bei der Forderungsabtretung im Rahmen des Factorings daher um einen Forderungsverkauf. Bei einer Forderungsabtretung dienen die Forderungen lediglich als Sicherheit für ein Darlehen. Die untenstehende Grafik verdeutlicht den Ablauf:

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Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen (zum Beispiel aus Rechnungen an Kunden) an ein spezialisiertes Finanzinstitut, den Factor. Der Factor übernimmt das Ausfallrisiko und zahlt dem Unternehmen einen Teil des Forderungsbetrags sofort aus. Das Unternehmen erhält somit schneller Liquidität und muss sich nicht um das Forderungsmanagement kümmern. Der Factor übernimmt das Forderungsmanagement und veranlasst das Inkasso bei säumigen Kunden. Die Forderungen gehen vollständig auf den Factor über und das Unternehmen hat keinen Anspruch mehr darauf.

Mehr über Factoring

Bei einer Forderungsabtretung gibt ein Unternehmen eine Forderung (z.B. aus einer Rechnung) als Sicherheit für ein Darlehen ab. Der Kreditgeber (z.B. eine Bank) kann im Falle von Zahlungsausfällen die abgetretene Forderung zur Rückzahlung des Darlehens verwenden. Das Unternehmen bleibt weiterhin Eigentümer der Forderung und erhält auch weiterhin Zahlungen von seinen Kunden. Allerdings darf es die Forderung nicht anderweitig belasten oder verkaufen, solange das Darlehen nicht vollständig zurückgezahlt ist.

 

Vorteile einer Forderungsabtretung: 

  • Steigerung bzw. Sicherung der Liquidität des Unternehmens
  • Schonung interner Ressourcen für das Einholen offener Forderungen (sog. Forderungsmanagement) bzw. die Durchsetzung des Anspruchs
  • Beim Verkauf der Forderung an Factoringgesellschaft: Keine Belastung der Kreditlinien bei der Hausbank
     

Voraussetzungen für eine Forderungsabtretung: 

  • Die Forderung muss tatsächlich existieren
  • Einigung zwischen dem alten Gläubiger und dem neuen Gläubiger wird meist über Vertrag geregelt. Die Zustimmung des Schuldners ist hierfür grundsätzlich nicht notwendig.
  • Abtretbarkeit & Berechtigung: Es darf jedoch keine vertragliche Vereinbarung zwischen Schuldner und ehemaligem Gläubiger vorliegen, die eine Abtretung ausschließt ("frei von Rechten Dritter"). Auch muss der Zedent der rechtmäßige Inhaber der Forderung sein.
  • Inhalt der Forderung bleibt gleich
  • Abtretung verstößt nicht gegen Gesetze

Wann ist eine Forderungsabtretung unwirksam?

Besteht die Forderung bei Abtretung nicht oder besitzt der Zedent bei Abtretung nicht die erforderliche Verfügungsbefugnis, ist die Abtretung unwirksam.

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