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Gläubiger
Der Gläubiger hat einen Anspruch auf Erbringung einer Leistung oder Zahlung einer Forderung gegen einen Schuldner. Meistens handelt es sich dabei um eine Geldleistung. Aber auch die Erbringung einer Leistung in Form von zum Beispiel Dienstleistungen kann möglich sein. In einer Schuldbeziehung ist der Gläubiger (Kreditor) derjenige, dem etwas geschuldet wird. Er steht damit dem Schuldner (Debitor) gegenüber, der die Schuld zu begleichen hat.
Der Begriff des Gläubigers ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 241 Absatz 1 Satz 1 BGB). Beispiele für vertragliche Schuldverhältnisse im Zusammenhang mit Unternehmen sind zum Beispiel:
- Kaufvertrag: Kunde schuldet Kaufpreis
- Kredit-/Darlehensvertrag: Kunde schuldet regelmäßige Darlehenszahlungen, ggf. einmalige Anzahlung oder letzte höhere Schlussrate bzw. Ballonrate
- Mietvertrag: Kunde schuldet regelmäßige Mietzahlungen
- Mietkauf-Vertrag: Kunde schuldet regelmäßige Mietkaufraten, ggf. einmalige Anzahlung oder letzte höhere Schlussrate bzw. Ballonrate
- Leasingvertrag (Kunde schuldet regelmäßige Leasingraten, ggf. einmalige Leasing-Sonderzahlungen zu Beginn der Leasing-Laufzeit, und je nach Leasing-Variante den Restwert am Laufzeitende
- Factoring-Vertrag: der Factoring-Kunde ist der Gläubiger seiner Abnehmer, die ihm die Zahlung der Rechnung schulden
Häufig steht der Schutz eines Gläubigers im Vordergrund. Dabei möchte sich der Gläubiger gegen einen Forderungsausfall schützen bzw. das Ausfallrisiko senken (s. hierzu auch Delkredere-Schutz). Hierbei spielt das Factoring eine zentrale Rolle, welches genau dafür eingesetzt werden kann. Der Factoring-Kunde verkauft dabei seine Forderungen an ein Factoring-Institut gegen Zahlung einer Factoring-Gebühr und profitiert neben sofortiger Liquidität und Unterstützung beim Debitorenmanagement - von einem 100%igem Ausfallschutz. Wichtig: Dies ist jedoch nur beim sog. echten Factoring der Fall (vergleichen Sie hier die unterschiedlichen Factoring-Arten).