Inkasso

Der Begriff Inkasso bezeichnet die geschäftsmäßige Beitreibung oder Einziehung fälliger Forderungen, zum Beispiel der offenen Rechnung eines Unternehmens. In der Regel handelt es sich dabei um sogenannte zahlungsgestörte Forderungen von säumigen Kunden. Das bedeutet, dass die Rechnung fällig ist und der Debitor nicht zahlt, mithin ist der Schuldner also in Verzug. Üblicherweise hat auch ein hausinternes Mahnverfahren des fordernden Unternehmens nicht zur Zahlung der Forderung und Bereitstellung der daraus resultierenden Liquidität geführt. Häufig greifen Unternehmen dann zum Instrument Inkasso, um die überfälligen Rechnungen beim Kunden beizutreiben.


Inkasso als Dienstleistung

Die Einziehung fremder Forderungen als eigenständiges Geschäft ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung mit einer Registrierung im Rechtsdienstleisterregister. Das Inkasso-Unternehmen unternimmt dabei im Auftrag des Gläubigers Maßnahmen, um den Debitor zur Zahlung der offenen Forderung zu bewegen und die Liquidität hieraus nutzbar zu machen. Wichtig zu wissen: Normalerweise wird das Inkassounternehmen dabei nicht Eigentümer der Forderung, was ein wichtiger Unterschied zum Factoring (Forderungskauf) darstellt. Hierbei übernimmt der Factoring-Partner (Factor) als neuer Eigentümer der Forderung auch das Ausfallrisiko (Delkredere) und der Gläubiger erhält somit einen effektiven Ausfallschutz. Dies gilt insbesondere für die meistgenutzte Form des sogenannten echten Factorings. Hierbei wird sofortige Liquidität mit der Sicherheit eines umfassenden Ausfallschutzes als effektives Finanzwerkzeug oftmals als sogenanntes Full-Service-Factorings kombiniert. Als Finanzdienstleistung bedarf Factoring allerdings zusätzlich einer Banklizenz der BaFin. 

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Sonderform Inkassozession

Bei der sogenannten Zession handelt es sich generell um einen Forderungsabtretung, bei der sich das Schuldverhältnis ändert. Anders als beim Factoring entspricht dabei ein Zessionskredit damit einem Darlehen, das durch eine Abtretungserklärung abgesichert ist. Eine Inkassozession ist dabei eine Sonderform der Abtretung, bei der das Inkassounternehmen auch juristischer Eigentümer der Forderung wird. Das Inkassounternehmen hält die Forderung dabei auf Grundlage eines Treuhandvertrages und tritt im Außenverhältnis inklusive aller Rechten und Pflichten als Schuldner auf. Im Innenverhältnis bleibt der ursprüngliche Gläubiger jedoch der wirtschaftliche Eigentümer. 


Gute Kundenbeziehung und Forderungsmanagement

Inkasso tritt als Dienstleistung üblicherweise erst in Aktion, wenn die Zahlung einer Forderung durch den Kunden bereits gestört ist. Es handelt sich also immer um die Problembehebung mit einem säumigen Kunden. Factoring hingegen dient der Generierung von schneller Liquidität durch den Forderungsverkauf. Hier stehen gute Kundenbeziehung und ein effektives Forderungsmanagement im Vordergrund. Zudem: Der Factor würde die überfälligen Forderungen in der Regel nicht übernehmen, wenn die Bonitätsprüfung oder andere Hinweise darauf schließen lassen, dass der Schuldner nicht zahlen wird. Einfach gesagt, dreht es sich beim Factoring um die "guten" Rechnungen.

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