Konzentrationsklausel

Die Konzentrationsklausel gibt vor, wie hoch der Anteil eines einzelnen Debitors im Verhältnis zum Gesamtbestand der Forderungen eines Factoring-Kunden sein darf. Im Rahmen eines Factoringvertrages wird festgelegt, dass ein einzelner Debitor eine maximale Quote (in der Regel ca. 35% – 45%) im Verhältnis zum Gesamtbestand der Debitoren nicht übersteigen darf. Sollte der Forderungsbestand eines einzelnen Debitors über der vereinbarten Quote liegen, wird für den darüber liegenden Teil keine Finanzierung gewährt.

Was kostet Factoring?

Jetzt unverbindliches Angebot von einem unserer Factoring-Experten berechnen lassen.

Mitgliedschaften