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Risikoübernahme
Beim Factoring kauft der Factor die Forderungen des Factoring-Kunden ab. Der Schuldner begleicht seine Außenstände bei Fälligkeit der Rechnung folglich beim Factor. Was passiert aber, wenn das Schuldner-Unternehmen seinen Forderungen nicht nachkommt? Wer trägt das Risiko des Forderungsausfalls?
Gemeinsam mit dem Forderungsverkauf kann beim Factoring auch die Risikoübernahme für einen solchen Fall vereinbart werden. Der Factor steht seinem Kunden folglich dafür ein, dass das Schuldner-Unternehmen seine ausstehenden Zahlungen begleicht. Bei dieser Risikoübernahme übernimmt der Factor das Ausfallrisiko um bis zu 100 Prozent. Dieser Schutz funktioniert in der Praxis im Rahmen eines zuvor geprüften und festgelegten Limits.
In der Fachsprache wird die beschriebene Risikoübernahme auch als Delkredere bezeichnet. Im Gegensatz zu den traditionellen Warenkreditversicherern, welche in der Regel einem Selbstbehalt unterliegen, trägt der Factor das vollständige Insolvenzrisiko ohne besonderen Nachweis.
Risikoübernahme dank Bonitätsprüfung
Um das Risiko des Forderungsausfalls aufnehmen zu können, ist eine Bonitätsprüfung und die damit einhergehende Risikomessung des Schuldners seitens des Factors unerlässlich. Sollte der Schuldner über negative Merkmale verfügen, beschränkt sich der Factor meist auf das reine Inkasso des Rechnungsbetrages und der Delkredereschutz entfällt (vgl. unechtes Factoring).
Im Gegenzug zu dieser Risikoübernahme ist auf Seiten des Factoring-Nehmers eine Gebühr, das sogenannte Forderungsentgelt, fällig. Die Höhe dessen bemisst sich am Arbeitsaufwand und den vorhandenen Risiken für das Factoring-Unternehmen. In Deutschland belaufen sich die Kosten des Forderungsentgeltes auf 0,8% bis 2,5%.
Oft wird in diesem Zusammenhang der Begriff regresslos genutzt. Das bedeutet, dass der Factor im Falle des Forderungsausfalls nicht auf den Factoring-Kunden zurückgreifen kann. Er selbst muss das gesamte Risiko tragen. Das Attribut regresslos ist dabei für Unternehmen so zentral geworden, dass mittlerweile zwischen echtem und unechtem Factoring unterschieden werden kann. Nur wenn ein regressloser Kauf von Forderungen vorliegt, kann es als echtes Factoring bezeichnet werden.
Risikoübernahme - was passiert bei einer Insolvenz?
Im Falle einer Insolvenz muss der Factoring-Kunde nicht wie normalerweise das gesamte Insolvenzverfahren abwarten, sondern bekommt in der Regel 90 bis 180 Tage nach Fälligkeit der Rechnung das Geld ausbezahlt. Das Factoring bietet damit einen effizienten Schutz gegen Forderungsausfälle und sichert die Liquidität eines Unternehmens. Außerdem geht die Risikoübernahme im Factoring weit über die Leistungen einer Kreditversicherung hinaus.
Dies verleiht den Unternehmen mehr Sicherheit bei gleichzeitig geringeren Investitionsrisiken durch effektives Risikomanagement und einer Risikosteuerung. Somit ist die Delkredere-Funktion ein ausschlaggebender Vorteil für viele Factoring-Kunden.
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