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Sicherheitseinbehalt
Der Sicherheitseinbehalt ist ein Vorgang beim Factoring: Hierbei behält der Factor, also der Factoring-Anbieter, in der Regel zunächst 10 bis 20 Prozent des angekauften Forderungsbetrags ein. Das heißt, die angekauften Brutto-Forderungen werden zu Beginn vom Factor zu 80 bis 90 Prozent bevorschusst. Mit dem einbehaltenen Betrag sollen dann eventuelle Mängeleinreden oder Reklamationen der Debitoren sowie Aufrechnungen, Boni, Skonti, Rabatte oder andere Abzüge abgedeckt werden. Sobald der Abnehmer seine Rechnung begleicht, aber spätestens bei Eintritt eines Forderungsausfalls, wird der zunächst einbehaltene Betrag unverzüglich an den Factoring-Kunden ausgezahlt. Letzteres gilt im Falle des echten Factorings. Nehmen Kunden allerdings berechtigte Abzüge vor, werden diese mit dem Sicherheitseinbehalt verrechnet.