Investitionsabzugs-Betrag
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein steuerliches Förderinstrument in Deutschland im Zusammenhang mit der steuerlichen Abschreibung. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es, bereits vor der Anschaffung oder der Herstellung eines Wirtschaftsguts die Kosten hierfür gegenüber dem Finanzamt steuerlich geltend zu machen und dadurch die Steuerlast zu senken. Dies hilft vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), geplante Investitionen steuerlich vorzufinanzieren.
Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag funktioniert nach folgendem Prinzip: Unternehmen dürfen bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen begünstigten Wirtschaftsguts des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) vorab steuerlich abziehen. Dieser Betrag mindert den Gewinn in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und somit die Steuerlast im Jahr der Bildung des IAB. Die Maßnahme soll Unternehmen dabei helfen, die Finanzierung geplanter Investitionen zu erleichtern.
Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag
Der IAB kann nur von kleinen und mittleren Unternehmen beansprucht werden, die bestimmte Größenkriterien erfüllen. Zudem: Der Paragraph 7g EStG, der den Investitionsabzugsbetrag für kleinere und mittlere Betriebe regelt, wurde durch das "Jahressteuergesetz 2020" und das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" überarbeitet. Weitere Änderungen im Hinblick auf die Frist der Reinvestition sind durch das "Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts" und das "Vierte Corona-Steuerhilfegesetz" geregelt. Weitere Einzelheiten sind durch BMF-Schreiben geregelt. Generell gilt bei den Voraussetzungen Folgendes:
- Es muss ein aktiver Betrieb vorliegen, die Rechtsform ist unerheblich.
- Bei bilanzierenden Unternehmen darf der Betriebsgewinn nicht höher als 200.000 Euro sein.
- Vermögensgrenzen: Der Betriebsvermögenswert darf gewisse Obergrenzen nicht überschreiten.
- Das Wirtschaftsgut muss innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Bildung des IAB angeschafft oder hergestellt werden.
- Begünstigt ist die Anschaffung eines abnutzbaren neuen oder gebrauchten, beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens. Umlaufvermögen ist hingegen nicht begünstigt.
Beispiele für geeignete Wirtschaftsgüter
Das Wirtschaftsgut darf in der Regel nicht überwiegend vermietet oder privat genutzt werden. Es ist überdies ratsam, aktuelle gesetzliche Änderungen zu prüfen, da der IAB regelmäßig an neue steuerliche Rahmenbedingungen angepasst wird. Geeignete Wirtschaftsgüter für den Investitionsabzugsbetrag sind zum Beispiel:
- Fahrzeuge (z. B. Firmenwagen)
- Maschinen
- Büroausstattung (z. B. Computer)
Investitionsabzugsbetrag & Leasing
Im Zusammenhang mit Leasing müssen bei dem Investitionsabzugsbetrag einige Faktoren bedacht werden. Der Hintergrund: Üblicherweise wird der Leasing-Nehmer beim Leasing nur wirtschaftlicher Eigentümer des Wirtschaftsguts. Das rechtliche Eigentum verbleibt beim Leasing-Geber. Ob und inwieweit ein Leasing-Objekt für einen IAB geltend gemacht werden kann, liegt daher an der Vertragsgestaltung. Dies kann in der Verhandlung mit dem Leasing-Geber einbezogen werden. Zudem sollte stets der Steuerberater konsultiert werden.