Negatives Eigenkapital

Wenn sich ein ungünstiges Verhältnis zwischen Fremdkapital und Eigenkapital einstellt, entsteht Überschuldung, was bedeutet, dass negatives Eigenkapital vorliegt. 


Welche Gründe führen zu negativem Eigenkapital?

Die Ursachen sind meist vielfältig und eine Kombination aus mehreren Faktoren; sowohl interne und externe Krisenursachen wie beispielsweise das Ausscheiden eines Gesellschafters oder wirtschaftliche Rezessionen können eine Rolle spielen und zu Entnahmen und Verlusten führen, die das Eigenkapital reduzieren. 


Was wird als Eigenkapital bezeichnet?

Der Begriff Eigenkapital umfasst die Mittel, die von Gesellschaftern oder Unternehmenseigentümern in das Unternehmen eingebracht werden. Der erwirtschaftete Gewinn verbleibt im Unternehmen, die Eigentümer erheben darauf keinen Anspruch, ihre Anteile werden als Eigenkapital berechnet. Das bilanzielle Eigenkapital ist der Saldo aus Vermögen und Schulden. In der Bilanz wird das Eigenkapital je nach Art des Unternehmens unterschiedlich ausgewiesen. Bei einer Personengesellschaft muss der Haftungscharakter der einzelnen Teilhaber am Unternehmen berücksichtigt werden. In diesem Fall braucht jeder Teilhaber der Personengesellschaft ein eigenes Eigenkapitalskonto. Bei einem Einzelunternehmen erscheint die Ausweisung als ein Gesamtposten in der Bilanz.


Negatives und positives Eigenkapital

Negatives und positives Eigenkapital wird abweichend in der Bilanz aufgeführt. Positives steht immer auf der Passivseite und sagt aus, dass ein Unternehmen wenig Schulden hat, sich mit eigenen Mitteln finanzieren kann und somit eine hohe Bonität genießt. Weil das Eigenkapital den Anteil von Eigentümern am Gesellschaftsvermögen darstellt, haftet die Gesellschaft bzw. der Unternehmer mit dem Eigenkapital den Gläubigern gegenüber. Sollte es fehlen oder negativ sein, können die Schulden mit dem finanzierten Vermögen nicht mehr gedeckt werden.


Welche Mittel bilden das Eigenkapital?

In der Regel besteht es aus zwei verschiedenen Mitteln.

  • finanzielle Mittel, die das Unternehmen selbst bereitstellt
  • im Unternehmen belassene Gewinne zur Selbstfinanzierung

Das Eigenkapital steht allen Eigentümern zu. Als Gegenstück wird das Fremdkapital bezeichnet. Sowohl Eigen- als auch Fremdkapital zählen zum Gesamtkapital eines Unternehmens. In jedem Unternehmen gibt es ein Gesamtvermögen und eine sogenannte Stammeinlage. Im Laufe der Zeit wird eine zusätzliche Vermögensmasse gebildet. Wird jedoch fremdes Kapital angenommen, welches den Wert vom Gesamtvermögen übersteigt, entwickelt sich ein negatives Eigenkapital, welches einer Unterbilanz entspricht und dokumentiert, dass eine unternehmerische Verbindlichkeit über dem zur Verfügung stehenden Kapital liegt. 


Was ist der beste Schutz vor negativem Eigenkapital?

In der Regel finanzieren sich Unternehmen aus Eigen- und Fremdkapital. Bei Kapitalgesellschaften gibt es für Eigenkapital verschiedene Bilanzpositionen wie gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn- bzw. Verlustvorträge und Jahresüberschüsse. Das Eigenkapital ist die Basis für wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Von sehr hoher Bedeutung ist die Eigenkapitalquote. Die Quote gibt den Anteil am Gesamtkapital an, der auf Eigenkapital entfällt. Eigenkapitalquoten von 25 % oder höher gelten als gut, zwischen 10 % und 25 % als mittelmäßig und unter 10 % als kritisch. Eine stabile und ausreichend hohe Eigenkapitalquote ist der beste Schutz vor Insolvenz und Überschuldung.


Negatives Eigenkapital ausgleichen – Welche Möglichkeiten gibt es?

Wenn negatives Eigenkapital vorliegt, muss nicht automatisch eine Insolvenz die Folge sein. Es ist eine bilanzielle Überschuldung. Die Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz werden zu Buchwerten erfasst. Eine Aussage zu stillen Reserven erfolgt hier meist nicht. Im Fall dieser buchmäßigen Überschuldung ist schnelles Handeln gefragt, wie beispielsweise:

  • Gibt es Vermögenswerte, bei der hohe stille Reserven vorhanden sind? 
  • Kann Kapital freigesetzt werden?
  • Sind Gesellschafter bereit, auf Forderungen gegenüber der Gesellschaft zu verzichten?
  • Sind die Gesellschafter (oder ggf. der Einzelunternehmer) fähig, erneut Mittel bereitzustellen und einzuzahlen? Aber Vorsicht! Diese Zuschüsse können weitreichende gesellschaftsrechtliche Folgen haben.


Wie kann negatives Eigenkapital verhindert werden?

Unternehmen können viele vorbeugende Maßnahmen treffen. Diese beginnen bereits bei der Gründung des Unternehmens. Existenzgründer sollten darauf achten, mit genügend Kapital zu starten. Dabei muss es sich nicht einmal um Eigenkapital handeln. Es ist ratsam, mit einem etwas größeren Kreditrahmen zu starten und alle Rechnungen pünktlich zu bezahlen und nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Auch etablierte Unternehmen können Maßnahmen einleiten, die Eigenkapitalposition zu verbessern. Beispielsweise mit Leasing oder Factoring.

Fazit:

Negatives Eigenkapital ist in erster Linie kein gutes Zeichen. Es bedeutet, dass mehr Schulden als Kapital bilanziert wurde. Neue Investitionen lohnen sich nicht mehr, die Aufnahme von Krediten wird stark erschwert oder ist unmöglich und Mitarbeiter müssen entlassen werden. Doch ein negatives Eigenkapital heißt nicht automatisch eine Insolvenz. Zunächst muss eindeutig festgestellt werden, ob das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Anschließend wird eine Fortführungsprognose erstellt. Eine insolvenzrechtlich bedeutsame Überschuldung liegt nur dann vor, wenn diese ungünstig ist, also die laufenden Einnahmen keine Perspektive zur Deckung der Kosten bieten.

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