Abnahmebestätigung/ Abnahmeerklärung
Mit der Abnahmebestätigung/Abnahmeerklärung beginnt die Vertragslaufzeit. Der Lieferant liefert das Objekt direkt an den Leasing-Nehmer. Sobald der Leasing-Nehmer das Objekt erhält, muss er es unverzüglich auf Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag untersuchen und teilt das Ergebnis dem Lieferanten und dem Leasing-Geber mit. Mit der Abnahmebestätigung zeigt er das Ergebnis sowohl dem Lieferanten als auch dem Leasing-Geber schriftlich an. Mit der Abnahmebestätigung beginnt die Laufzeit des Leasingvertrages.