Abschreibungszeit
Investitionsgüter unterliegen der technischen, wirtschaftlichen und zeitlich bedingten Abnutzung. Das heißt, sie können nur für einen begrenzten Zeitraum genutzt werden. Die Abnutzung von Investitionsgütern des Anlagevermögens kann über Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Abschreibungszeit ist in den amtlichen AfA-Tabellen ("Absetzung für Abnutzung") festgelegt und orientiert sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Objekts. Wird ein Wirtschaftsgut besonders intensiv genutzt, zum Beispiel durch Mehrschichtbetrieb, kann die Nutzungsdauer gegenüber den AfA-Tabellen verkürzt werden. Die Laufzeit eines Leasingvertrages orientiert sich an der betriebsindividuell festgestellten Nutzungsdauer (40 %-/90 %-Regel).