Absetzung für Abnutzung (AfA)
Die Bezeichnung Absetzung für Abnutzung (AfA) behandelt das steuerrechtliche Gegenstück zur handelsrechtlichen Abschreibung. AfA wird genutzt, um teurere Anschaffungskosten von der Steuer über einen längeren Zeitraum abzusetzen. Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerlicher Begriff für Abschreibungen, die die Abnutzung von Anlagegütern betreffen. Abschreibung ist der Oberbegriff für alle Wertabsetzungen in der Bilanz. AfA bezieht sich hingegen nur auf abnutzbare Anlagegüter, die über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr zur Erzielung von Einkünften verwendet werden.