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Andienungsrecht
Das Andienungsrecht ist das Recht des Leasinggebers, dem Leasingnehmer das geleaste Objekt nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit zum Kauf anzubieten. Bei Teilamortisationsverträgen zahlt der Leasing-Nehmer mit seinen Leasingraten nur einen Teil der Anschaffungskosten des Leasing-Objektes. Deshalb wird in vielen Leasingverträgen ein Andienungsrechtvereinbart. Danach ist der Leasing-Nehmer verpflichtet, das Leasing-Objekt zum noch nicht amortisierten Restwert zu kaufen, ohne dass er seinerseits einen Anspruch darauf hat, den Gegenstand zu erwerben.