Andienungsrecht
Das Andienungsrecht ist das Recht des Leasinggebers, dem Leasingnehmer das geleaste Objekt nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit zum Kauf anzubieten. Bei Teilamortisationsverträgen zahlt der Leasing-Nehmer mit seinen Leasingraten nur einen Teil der Anschaffungskosten des Leasing-Objektes. Deshalb wird in vielen Leasingverträgen ein Andienungsrecht vereinbart. Danach ist der Leasing-Nehmer verpflichtet, das Leasing-Objekt zum noch nicht amortisierten Restwert zu kaufen, ohne dass er seinerseits einen Anspruch darauf hat, den Gegenstand zu erwerben.