Grundmietzeit (Grund-Leasing-Zeit)

Während der Grundmietzeit, auch Grund-Leasing-Zeit genannt, kann der Leasingvertrag von keiner Partei gekündigt werden. Bei Standard-Leasingverträgen darf die Grundmietzeit 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objektes nicht übersteigen und 40 % nicht unterschreiten, um eine Zurechnung des Leasinggegenstandes bei der Leasinggesellschaft, das heißt eine Bilanzierung durch diese zu ermöglichen. Näheres regeln die Leasing-Erlasse, die vom Bundesministerium der Finanzen im Rahmen der Verwaltungsanweisungen veröffentlicht werden.

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