Investitionszulage

Die Investitionszulage ist eine staatliche Subvention in Deutschland, durch die Investitionen gefördert und in der Regel jedoch nur vom Eigentümer beantragt werden dürfen. Fördergebiet sind die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Gebietsstand vom 3. Oktober 1990. Anspruch auf Investitionszulage haben Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes. Wenn der Leasing-Nehmer eine Investitionszulage beantragen möchte, dann wird in der Regel eine Leasing-Variante gewählt, bei der das wirtschaftliche Eigentum dem Leasing-Nehmer zugerechnet wird.

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