Leasing mit Kaufoption

Diese Option liegt beim Leasinggeber, dem Eigentümer des Objekts. Der Leasingnehmer hat vielmehr eine Nutzungsoption. Least der Leasingnehmer ein Objekt, zum Beispiel ein Fahrzeug, so zahlt während der Laufzeit die im Leasingvertrag vereinbarten Leasingraten. Ist die Laufzeit abgelaufen, dann kann sich der Leasingnehmer entscheiden, ob er das Objekt weiternutzen möchte oder ob er beim Leasinggeber den Kauf zum Restwert anfragt. Viele entscheiden sich aktiv für die Nutzungsoption, wenn zum  Beispiel die hohen Kosten für einen Kauf vermieden werden sollen.

Somit kann das Leasingobjekt auch nach der Grundleasingzeit weiterhin genutzt und steuerlich geleast werden.

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