Kilometer-Leasingvertrag

Bei einem Kilometer-Leasingvertrag werden die Vertragslaufzeit, eine kalkulatorische Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs und die Leasingrate vereinbart. Wird die Laufleistung unterschritten, erhält der Leasing-Nehmer eine Vergütung pro 1.000 Kilometer Minderleistung. Überschreitet der Leasing-Nehmer die vereinbarte Laufleistung, muss er in der Regel einen Aufpreis zahlen. Nach Vertragsablauf wird das Fahrzeug an den Leasing-Geber zurückgegeben, der sowohl das Verwertungsrisiko als auch das Restwertrisiko trägt. Der Leasing-Nehmer muss das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit in ordnungsgemäßem Zustand halten. Andernfalls ist er verpflichtet, einen Ausgleich für den zustandsbedingten Fahrzeugminderwert zu zahlen.

Kilometerleasing ist ein recht gängiger Leasingvertrag. Eine andere übliche Vertragsart ist das Restwertleasing. Hier wird keine gesamte Kilometerzahl vereinbart, die gefahren werden darf, sondern der Leasinggeber schätzt bei der Vertragserstellung, wieviel das Fahrzeug am Ende der Laufzeit noch wert sein wird. 

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