Kündbarer Leasingvertrag

Bei kündbaren Leasingverträgen stehen die Konditionen für eine eventuelle vorzeitige Beendigung im Gegensatz zu einem normalen Leasingvertrag bereits bei Vertragsabschluss fest. Damit ist dieser Leasingvertrag eine besondere Variante des normalen Leasingvertrags mit davon abweichenden Vereinbarungen zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber. 

Wie lange läuft ein Leasingvertrag normalerweise?

Neben den vertraglich vereinbarten Regelungen zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber bestimmen gesetzliche Rahmenbedingungen die Laufzeit des Vertrags. Die Vertragslaufzeit beim Leasing orientiert sich dabei normalerweise an der gültigen Abschreibungszeit eines Leasingobjekts. Denn: Investitionsgüter und Leasingobjekte wie zum Beispiel ein Fahrzeug oder eine Maschine unterliegen einer technischen, wirtschaftlichen und zeitlich bedingten Abnutzung, sodass sie nur für einen begrenzten Zeitraum genutzt werden können. Dies nennt man die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Diese wirtschaftliche Nutzungsdauer beschreibt also den Zeitraum, in dem ein Gegenstand wirtschaftlich rentabel genutzt werden kann. Sie endet, sobald sich seine Wirtschaftlichkeit dermaßen verschlechtert, dass der Gewinn des Unternehmens gemindert wird. Dies ist Rahmen des Leasings steuerlich relevant. 

Wann ist ein Leasingvertrag kündbar?

Die Laufzeit eines Leasingvertrages orientiert sich an der betriebsindividuell festgestellten Nutzungsdauer und der sogenannten 40 %-/90 %-Regel. Das bedeutet: Bei einem kündbaren Leasingvertrag werden die Kündigungstermine und die Höhe der Abschlusszahlungen vorab vertraglich zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber festgelegt. Der erste Kündigungstermin für den Leasingnehmer liegt dann in der Regel frühestens bei 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Zeit davor nennt man die unkündbare Grundmietzeit. Während der Grundmietzeit, auch Grund-Leasing-Zeit genannt, kann der Leasingvertrag weder vom Leasingnehmer noch vom Leasinggeber gekündigt werden.

Darüber hinaus können bestimmte wirtschaftliche Gründe bei Kunden zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags führen. Auch das Gegenteil ist möglich: So kann bei einem vertraglich eingeräumten Nutzungsoptionsrecht der Vertrag auch über die Grundlaufzeit hinaus weiterlaufen und dadurch den Restwert pro Monat verringern.

Anmerkung: bei einem klassischen TA Vertrag korrekt. Im Falle des KV ist es nicht korrekt von einer Weiteramortisation des Restwertes zu sprechen. 

Wann macht ein kündbarer Leasingvertrag Sinn?

Kündbare Leasingverträge sind insbesondere für den Leasingnehmer immer dann sinnvoll, wenn die amtliche AfA-Zeit unter der gewünschten Vertragslaufzeit liegt. Dies ist beispielsweise oft beim Leasing von IT-Hardware der Fall, da diese bereits vor Ablauf der üblichen Laufzeit laut der amtlichen AfA-Tabelle ausgetauscht werden muss. Auch wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt nicht bilanzieren möchte macht ein kündbarer Leasingvertrag Sinn. Denn: Um die steuerlichen Vorteile von Leasing nutzen zu können, ist es in aller Regel wichtig, dass der Leasinggeber vom Finanzamt als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts angesehen wird und nicht der Leasingnehmer. Um daher eine Klassifikation des Vertrags als Mietkaufvertrag zu vermeiden, ist eine Kündigung – gegen eine festgelegt Abschlusszahlung – frühestens nach Ablauf von 40 Prozent der gewöhnlichen Nutzungsdauer des Objekts möglich. Auf diese Weise lassen sich die Leasingobjekte auch stets den betrieblichen Anforderungen anpassen. 

 

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