Leasing-Nehmer

Der Leasingnehmer ist eine der aktiven Parteien bei einer Leasing-Finanzierung. Üblicherweise ist er Kunde einer Leasinggesellschaft oder eines Leasinggebers. Beim Leasingnehmer kann es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln.

Der Leasingnehmer bildet dabei den Gegenpart zum Leasinggeber, zwischen denen ein gemeinsamer Leasingvertrag geschlossen wird. Dieser Vertrag bestimmt die Finanzierung des gewählten Objektes, die Dauer und Art des Leasings sowie die Höhe der monatlichen Raten.

Ganz allgemein nutzt der Leasingnehmer ein Wirtschaftsgut nur während eines im Leasingvertrag festgelegten Zeitraums. In diesem Zeitraum zahlt er monatliche Leasingraten inklusive Zinsen an den Leasinggeber.

Wichtig zu wissen ist, dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Gegenstands bleibt. Der Leasingnehmer ist für die im Leasingvertrag festgeschriebene Dauer lediglich der Besitzer. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit geht das Objekt zurück in den Besitz des Leasinggebers, sofern keine weitere Regelung oder eine Erneuerung der Leasingverträge vereinbart wird. 


Ablauf des Leasings für den Leasingnehmer

Vor dem Abschluss der Leasingverträge wird die Bonität des Leasinggebers überprüft, um eventuelle Risiken so gering wie möglich zu halten. Anschließend ist der Leasinggeber verpflichtet, das Leasing-Objekt zu übergeben und dem Leasing-Nehmer für die vertraglich vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen. Letzterem obliegt es die monatlichen Leasing-Raten zu zahlen und eventuelle Sorgfaltspflichten wie Wartung & Inspektion zu erfüllen.

Nach dem Ablauf der letzten Leasingrate kann je nach Art des Leasingvertrags der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut käuflich zum Preis des kalkuliertem Restwertes erwerben, oder es an das Leasingunternehmen zurückgeben.

Pflichten des Leasingnehmers

Beim Leasen werden die Nutzungsrechte an einem Wirtschaftsgut vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen. Mit dem Abschluss der dazugehörigen Leasingverträge gehen sowohl für den Leasinggeber als auch für den Leasingnehmer gewisse Rechte und Pflichten einher. Diese sind im jeweiligen Vertrag geregelt und müssen von beiden Seiten gegenseitig eingehalten werden. Die wichtigsten Aspekte des Vertrags sind unter anderem: 

  • Pflicht zur Zahlung der Leasingraten: Die einzelnen Leasingraten decken die Nutzung sowie Zinsen und Wertverlust des Leasingobjektes während der Laufzeit. Daher ist die Hauptleistungspflicht des Leasingnehmers die verpflichtende, vertragsgemäße Zahlung der Raten an den Leasinggeber. Leasingraten gehören dabei zu den sogenannten betagten Forderungen. Ihre Forderung entsteht bereits mit dem Vertragsabschluss, wird aber aufgrund der vereinbarten Ratenzahlung nicht sofort fällig. 
  • Pflicht zur Versicherung der Leasingsache: Häufig ist der Leasingnehmer vertraglich verpflichtet, das Leasingobjekt auf eigene Kosten zu versichern, da er die Preis- und Sachgefahr des geleasten Gegenstands trägt. Diese Regelung ist meist direkt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgeschrieben.

Vorteile für den Leasingnehmer

Das Leasing hat als Art der Finanzierung zahlreiche Vorteile für beide Parteien. Dabei stehen gerade für den Leasingnehmer folgende Vorteile im Vordergrund: 

  • Steuerliche Absetzung aller anfallenden Kosten für Wartung und Reparatur als Betriebskosten 
  • Aktuelles Equipment dank des regelmäßigen Austausches. Gerade beim Kfz-Leasing von Fahrzeugen oder dem Maschinen-Leasing ein attraktiver Vorteil für Unternehmen
  • Höhere Liquidität, da hohe Anschaffungskosten durch günstigere monatliche Leasingraten ersetzt werden

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