Leasing-Objekt

Das Leasingobjekt ist der Gegenstand des Leasingvertrags. Dieses Objekt wird dem Leasingnehmer im Rahmen eines Leasingvertrags für einen festgelegten Zeitraum zur Nutzung überlassen.

Durch direktes oder indirektes Leasing erhält der Leasingnehmer das Leasingobjekt. Dies kann dementsprechend vom Hersteller selbst oder durch eine Leasinggesellschaft erfolgen. Im Austausch dafür fallen für den Leasingnehmer monatliche Leasingraten an, die an den Leasinggeber entrichtet werden müssen.

Da hier ein Objekt vom Leasinggeber an den Leasingnehmer ausgehändigt wird, stellt sich beim Leasing außerdem die Frage nach dem Eigentum. Beim Standard-Leasing liegt sowohl das zivilrechtliche als auch das wirtschaftliche Eigentum des Leasingobjekts beim Leasinggeber. Dies hat zur Folge, dass während des Leasings das Leasingobjekt nur in der Bilanz des Leasinggebers auftaucht. Die Bilanz des Leasingnehmers dagegen bleibt neutral. Überdies bekommt der Leasinggeber das Objekt steuerlich zugerechnet und unterliegt damit der Aktivierungspflicht.

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Vom Wirtschaftsgut zum Leasingobjekt - welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Als wesentliche Voraussetzung gilt für alle Leasingobjekte zunächst deren sogenannte Fungibilität, welcher sie unterliegen müssen. Die Fungibilität sieht vor, dass ein Wirtschaftsgut eine Drittverwendungsfähigkeit vorweisen und durch andere Güter gleicher Menge, Art oder Qualität ausgetauscht werden kann. Verfügt ein Objekt über diese Eigenschaften, so handelt es sich um ein potenzielles Leasingobjekt. 

Neben dem bekanntesten Leasingobjekt, dem Fahrzeug, können auch Maschinen, Flugzeuge, Produktionsanlagen oder medizinische Geräte geleast werden.

Interessante Leasing-Objekte für Unternehmen

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