Leasing-Sonderzahlung
Beim Leasing fallen über die vertraglich festgelegte Laufzeit monatliche Raten an. Daneben kann es zu einer einmaligen Sonderzahlung seitens des Leasingnehmers kommen. Diese Sonderzahlung findet gegebenenfalls gleich zu Beginn des Leasings mit der ersten Leasingrate statt und wird oft auch als Anzahlung bezeichnet. Sie dient der Abfederung des Risikos seitens des Leasinggebers und wird auch bei einer unsicheren Wertentwicklung des Leasing-Objektes genutzt.
Wie hoch fällt die Leasingsonderzahlung aus?
Die Leasingsonderzahlung bzw. Anzahlung kann individuell zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer festgelegt werden. Dabei sind beim Kfz-Leasing Anteile von 10-30% des Fahrzeug Neupreises gängig. Bei hochpreisigen Leasing-Objekten bieten manche Leasinggesellschaften die Splittung der Zahlung in zwei Raten an.
Bei einigen Leasinggebern ist die Einmalzahlung ein Muss, bei anderen dagegen nicht gewünscht. Sollte sie jedoch vereinbart werden muss sie zwingend im Leasingvertrag festgehalten werden.
Eine Variante, die Einmalzahlung zu umgehen, ist dabei die Inzahlungnahme eines bereits gebrauchten Gegenstandes. Dies ist vor allem bei Firmenwagen im Bereich des Fahrzeugleasings und einer vorherigen Pkw-Nutzung möglich. Allerdings sollte man hier genau nachrechnen und prüfen, ob sich das Angebot lohnt.
Vor- und Nachteile der Leasingsonderzahlung
Die Leasingsonderzahlung hat den Vorteil, dass sich durch sie die Leasingraten senken. Die im Leasingvertrag festgelegte Laufzeit sowie der kalkulierte Restwert bleiben gleich, daher werden nur die einzelnen Raten niedriger. Generell gilt: je höher die Sonderzahlung zu Beginn, desto niedriger die Leasingraten im Anschluss.
Doch auch die andere Seite profitiert. Durch die Zahlung der Sonderrate gewinnt das Leasingunternehmen eine gewisse Sicherheit und ist besser gegen einen möglichen Zahlungsausfall geschützt. Damit kann der Risikoaufschlag gesenkt werden, was wiederum zu einer Minderung der Leasingrate führt. Somit können auch junge Unternehmen und Start-ups bei einer entsprechenden Einmalzahlung für einen Leasingvertrag in Frage kommen.
Im Umkehrschluss bedeutet eine Vertragsgestaltung ohne einmalige Leasingsonderzahlung entsprechend höhere Raten, verursacht durch einen Risikoaufschlag.
Auswirkungen der Leasing-Sonderzahlung:
- Niedrigere Leasingraten durch geringeren Risikoaufschlag
- Leasingvorteile auch für junge Unternehmen
- Geringeres Ausfallrisiko seitens der Leasinggesellschaft
Neben den vielfältigen Vorteilen gibt es auch einen offensichtlichen Nachteil. Je nach Höhe der Zahlung kommt es zur Bindung von Kapital und damit auch einer niedrigeren Liquidität des Leasing-Nehmers.
Steuerliche Aspekte einer Leasing-Sonderzahlung
Während die Sonder-Zahlung beim reinen Privatleasing steuerlich bzw. gegenüber dem Finanzamt keine Rolle spielt, ist sie im gewerblichen Bereich sehr wohl von Bedeutung. Genau wie die monatlichen Leasingraten kann die Sonderzahlung für Unternehmer und Freiberufler als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, sich also steuerlich vorteilhaft auswirken, da es den zu versteuernden Gewinn mindert.
Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen Kleingewerbetreibenden & Freiberuflern im Vergleich zu Unternehmen, die Ihren Mitarbeitern beispielweise einen geleasten Pkw überlassen: Erstere können im Jahr der Zahlung die Sonder-Zahlung in der Einnahmenüberschussrechnung der Steuererklärung ansetzen (vorausgesetzt ist eine betriebliche Mindestnutzung in Höhe von 10 Prozent). Zweitere müssen die Leasing-Sonderzahlung anteilig gemäß der Vertragslaufzeit (Monatsbasis) aufteilen.