Mehrkilometer-/ Minderkilometer-Leasing-Vertrag

Bei einem Kilometer-Leasingvertrag werden die Vertragslaufzeit, eine kalkulatorische Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs und die Leasingrate vereinbart. Wird die Laufleistung unterschritten, erhält der Leasing-Nehmer eine Vergütung pro 1.000 Kilometer Minderleistung. Überschreitet der Leasing-Nehmer die vereinbarte Laufleistung, muss er in der Regel einen Aufpreis zahlen. Nach Vertragsablauf wird das Fahrzeug an den Leasing-Geber zurückgegeben, der sowohl das Verwertungsrisiko als auch das Restwertrisiko trägt. Der Leasing-Nehmer muss das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit in ordnungsgemäßem Zustand halten. Andernfalls ist er verpflichtet, einen Ausgleich für den zustandsbedingten Fahrzeugminderwert zu zahlen.

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