Operate Leasing
Beim Operate Leasing beziehungsweise Operating Lease handelt es sich um Mietverträge, bei denen das Investitionsrisiko nicht beim Mieter, sondern beim Vermieter liegt. Dies gilt sowohl für kurzfristige Mietverträge als auch für langfristige Operate-Lease- Verträge.
Kurzfristige Operate-Lease-Verträge haben eine Mietvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten oder sind sogar jederzeit kündbar. In beiden Fällen gibt der Mieter die Objekte an den Vermieter zurück und trägt keine Folgekosten, abgesehen von Reparaturen für überdurchschnittliche Inanspruchnahmen. Solche Verträge eigenen sich besonders, um Engpässe in der Produktion auszugleichen, oder für das Mieten eines Spezialgeräts zur Ausführung eines bestimmten Auftrags. Bei dauerhaftem Einsatz allerdings sind solche Kurzfristmietverträge teuer.
Beim langfristigen Operate Lease handelt es sich um eine im angelsächsischen Raum weit verbreitete Vertragsart. Sie ist in Deutschland nur für Unternehmen interessant, die nach dem internationalen Bilanzierungsstandard IAS/IFRS oder USGAAP bilanzieren, wie etwa börsennotierte Konzerne oder lokale Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen. Hier prüfen Leasingnehmer und Leasinggeber anhand des IAS-17-Prüfschemas, ob es sich um bilanzneutrales Operate Lease oder zu bilanzierendes Finance Lease handelt. Da die Mehrzahl der deutschen Unternehmen nach HGB bilanziert, ist Operate Lease für sie zumeist nicht relevant.
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