Restwertleasing / Restwertvertrag

Der Begriff Restwertleasing bezeichnet eine Art des Leasings. Dabei wird der Wert des Objekts am Ende der Laufzeit, der sogenannte Restwert, bereits im Voraus festgelegt. Der Abschluss eines Leasingvertrags mit Restwertgarantie ist gerade beim Fahrzeugleasing sehr verbreitet.

Beim Restwertleasing wird bereits beim Vertragsabschluss der Verkehrswert des Leasingfahrzeugs am Vertragsende ermittelt. Dieser geschätzte Restwert führt dann zur Kalkulation der Leasingraten, denn bei einem hohen kalkulierten Restwert können die monatlichen Raten sehr günstig ausfallen.

Mit diesen günstigen Leasingraten während der Laufzeit wird dementsprechend gerne für das Restwertleasing geworben und sie erwecken gerade bei Privatpersonen den Anschein einer günstigen Gelegenheit. Ist man sich dessen immer gewahr, ist Restwertleasing eine gute Option, um das Wunschobjekt, wie ein Firmenfahrzeug oder eine Maschine, kostengünstig über einen langen Zeitraum nutzen zu können.


Wie berechnet sich der Leasing Restwert?

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der Leasing-Vertragslaufzeit werden neben den gefahrenen Kilometern auch der äußere und der technische Zustand des Fahrzeugs sowie die Situation am Gebrauchtwagenmarkt berücksichtigt. Außerdem spielt beim Leasing der Umgang mit Mängeln eine Rolle. Oftmals wird der Verkaufspreis beim Restwertleasing im Nachhinein vom Leasinggeber gedrückt, wenn beispielsweise kleinere Verschmutzungen oder Kratzer im Lack bemängelt werden.

Auch das Alter und der Grad der Nutzung spielen für den Restwert eine entscheidende Rolle und bestimmen dessen Höhe. 


Die Höhe des tatsächlichen Restwerts

Beim Restwert Leasing ergeben sich zwei entscheidende Werte. Der kalkulierte Restwert zu Beginn und der tatsächliche Restwert nach Vertragsende. Folglich ergeben sich nachstehende Möglichkeiten:

  1. Der tatsächliche Wert liegt am Ende der Vertragslaufzeit unter dem vorher vereinbarten Restwert: Wird der festgelegte Wert unterschritten, dann haftet der Leasingnehmer und muss die Differenz ausgleichen. 
  2. Der tatsächliche Restwert liegt über dem kalkulierten Restwert: Wird der festgelegte Wert überschritten, dann kann der Leasingnehmer bis zu 75% am erzielten Mehrerlös beteiligt werden. Bei einem Gewinn wird jedoch auch der Leasinggeber aus steuerrechtlichen Gründen beteiligt. 
  3. Der kalkulierte Restwert und der tatsächliche stimmen genau überein. Hier muss der Leasingnehmer nichts weiter tun und keine Nachzahlung leisten.

Wichtig zu wissen ist, dass die kalkulierte Höhe des Restwerts die Leasingraten beeinflusst. Je höher der Restwert angesetzt wird, desto niedriger sind die Leasingraten pro Monat. Dabei sollten Leasingnehmer beachten, dass die Kalkulation des Restwerts bei einigen Leasinggesellschaften und Händlern durchaus optimistisch erfolgt. Da das Restwertrisiko bei solchen Verträgen in der Regel beim Leasingnehmer liegt, sollte bereits beim Vertragsabschluss feststehen, dass dieser das Fahrzeug nach Vertragsende übernehmen möchte.

Nicht selten erwarten den Leasingnehmer am Vertragsende hohe Kosten, da das Fahrzeug viel weniger wert ist als ursprünglich geschätzt. 


Kilometerleasing

Beim Auto-Leasing steht dem Restwertleasing das Kilometerleasing gegenüber. Dieses wird gerade Privatpersonen empfohlen, da hierbei ganz transparent nach gefahrenen Kilometern abgerechnet wird und das Risiko des Wertverlusts am Ende der Laufzeit wegfällt. Die Leasingraten berechnen sich anhand der tatsächlich gefahrenen Kilometer und der Kunde darf maximal eine festgelegte Kilometerzahl zurücklegen. Fährt er weniger, dann sollte der Leasingvertrag eine Erstattung vorsehen. Zudem trägt beim Kilometerleasing das Autohaus das Risiko, wie viel Geld das Fahrzeug bei Rückgabe noch wert ist.


Warum ist es so schwer, den tatsächlichen Restwert zu bestimmen?

Je länger der Leasingvertrag läuft, desto schwieriger ist es sowohl für den Leasinggeber als auch für den Leasingnehmer, den schlussendlichen Wert für das Leasing Objekt einzuschätzen. Zu den Hauptrisiken zählen eine veränderte Nachfrage, technischer Fortschritt und politische Entscheidungen.

Eine veränderte Nachfrage kann zum Beispiel schlicht und einfach durch Moden entstehen. Sind weiße Firmenwagen einfach "out", sinkt der Restwert.

Der technische Fortschritt kann den Restwert ebenfalls deutlich beeinflussen. Wenn etwa während der Laufzeit ein Motor mit erheblich niedrigerem Verbrauch entwickelt wird, kann dies zum Nachteil beim Restwert werden.

Politische Entscheidungen können dann einen Einfluss auf den Restwert haben, wenn zum Beispiel bestimmte Antriebsarten mit Fahrverboten oder eingeschränkter Bewegungsfreiheit belegt werden. Auch dann kann es zu einem Restwertverlust kommen.

Eine Alternative zum Restwert ist übrigens eine Anzahlung. Auch wenn dies nicht die Lösung für jeden ist, führt auch sie zu niedrigen Leasingraten.

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