Spezial-Leasing
Beim Spezial-Leasing handelt es sich um eine Sonderform der vertraglich vereinbarten Überlassung eines Leasingobjektes durch den Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer. Dabei ist das Leasing-Objekt auf die speziellen Erfordernisse eines einzigen Leasing-Nehmers zugeschnitten und kann nur von diesem wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden. In diesen Fällen wird das Leasing-Objekt steuerlich dem Leasing-Nehmer zugerechnet. Die einzelnen Vertragsklauseln (z.B. Grundmietzeit, Erwerb nach Ablauf der Grundmietzeit) sind dabei ohne Bedeutung.